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Experten-Antwort

Reha/Befundbericht

von peter lahme12.03.2014 | 18:55
3203 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Kurantrag ist soweit fertig. Der behandende Arzt will noch einen Befundbericht beifügen. Ich soll den Vordruck dazu bei der Krankenkasse abholen. Ich war schon mehrfach bei der Krankenkasse. Nach Auskunft der Krankenkasse gibt es dafür keinen Vordruck. Ich habe daraufhin bei der Rentenversicherung angerufen (auch mehrfach). Es gibt so einen Vordruck, aber nicht für die Rentenversicherung West, die für mich zuständig ist! Dieses habe ich meinen Arzt gesagt. Er besteht aber auf diesen Vordruck. Ich drehe mich hier im Kreis. Was ist denn nun richtig. Gibt es diesen Vordruck für die Rentenversicherung West? Wenn ja, wo bekomme ich den, jedenfalls nicht bei der Krankenkasse und nicht bei der zusändigen Rentenversicherung West. Wenn nein, welchen Vordruck kann denn dann der Arzt meinen? Vielen Dank Peter Lahme

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

damit Sie nicht weiter auf Ihrem Rehabilitationsantrag sitzen bleiben, ist es sinnvoll, den Antrag ohne diesen Befundbericht einzureichen.

In diesem Fall wird sich die Sachbearbeitung mit Ihrem Haus- und oder behandelnden Arzt in Verbindung setzen und die entsprechenden ärztlichen Unterlagen einholen.

Der einzige Nachteil besteht dann in der verlängerten Bearbeitungsdauer.

Mit freundlichen Grüßen

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13 Antworten

EPam 12.03.2014 | 20:37
Der Befundbericht kann normalerweise bei jedem Rentenversicherungsträger abgefordert werden. Da der Vordruck bundeseinheitlich ist sollte es keine Unterschiede der einzelnen RV-Träger sein. Auf folgendem Link steht der ärztliche Befundbericht bereit: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland/de/I…
W*lfgangam 12.03.2014 | 21:08
Zitat von EP anzeigenausblenden
Hallo EP, auf der normalen Vordruck-Seite der DRV nach Formular-Nr. G ist der nicht mehr verfügbar - hab selbst schon wie blöd danach gesucht. Vielleicht hat sich auch das Verfahren geändert, denn im Hauptantrag G100 steht nirgends was von Befundbericht beifügen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Gruß w. (nicht mehr ganz so Jungspunte erinnern sich noch daran, dass plötzlich die "Anlage 6" nicht mehr notwendig war - aber noch jahrelang ausgegeben und/oder von Ärzten eingefordert wurde ;-)
EPam 12.03.2014 | 21:15
Hallo, also ich arbeite in der Reha-Abteilung eines RV-Trägers. Und bei uns ist es üblich, dass die Versicherten einen ärztlichen Befundbericht oder vergleichbare ärztliche Unterlagen dem Antrag beifügen. Da der behandelnde Arzt im vorliegenden Fall auf einen Vordruck drängt, denke ich ist der vorgeschlagene Link durchaus zutreffend. Ohne medizinische Unterlagen ließen sich die persönlichen Voraussetzungen gem. § 10 SGB VI gar nicht sachgerecht prüfen.
W*lfgangam 12.03.2014 | 22:22
Zitat von EP anzeigenausblenden
Hallo EP, sehe ich ja ein, vom Verständnis bin ich auf Ihrer Seite. ABER: warum steht der Vordruck 'für die Versicherten' nicht mehr zum Download bereit? Müssen die jetzt online die 'Arzt-Seiten' durchwühlen? Prüfen Sie bitte noch mal Ihren Link, welche Zielgruppe für diese Seite wird da angesprochen? Deswegen auch meine Frage: hat sich da was geändert (den Hinweis auf 'Anlage 6' werden Sie möglicherweise nicht verstehen - wo auch JAHRElang noch ein Verfahren praktiziert worden ist, was längst eingestellt/überflüssig/geändert worden ist – nur den Meisten war es nicht bekannt, Kommunen wie diverse regionale Träger, von Ärzten mal ganz abgesehen – manche wollen ja heute noch für 'ne EM-Rente einen Bericht ausfüllen "ich soll für meinen Arzt 'nen Rentenantrag abholen" - ja klar ... :). Gruß w.
Useram 13.03.2014 | 07:08
Hm, der Link geht bei mir auch nicht. ärgerlich. jedenfalls müsste ihr zuständiger bearbeiter bei der DRV den vordruck auch ausdrucken können und ihnen zuschicken können. das sollte eigentlich nicht so schwer sein für den bearbeiter...
Evchenam 13.03.2014 | 07:11
Hallo zusammen, auf der Internetseite der DRV findet man dazu folgende Information: (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Welche Unterlagen bei einem Antrag auf Reha erforderlich sind, hängt vom Rentenversicherungsträger ab. peter lahme spricht von der Rentenversicherung West. Die gibt es nicht. Evtl. meint er die DRV Westfalen oder die DRV Rheinland. In dem Fall gibt es tatsächlich keinen Vordruck für eine Befundbericht Reha für den Hausarzt, weil diese Rententräger ein Reha-Gutachten erstellen lassen.
peter lahmeam 13.03.2014 | 07:58
Gemeint war DRV Westfalen, sorry. Der Sachbearbeiter rückt keinen Vordruck raus! Soll ich einfach den Vordruck einer anderen DRV nehmen, ist das der Vordruck G260? Mein Arzt hält mich übrigens schon für völlig bescheuert, weil ich zu doof bin einen Vordruck von der Krankenkasse (AOK) zu holen (hat er natürlich so nicht gesagt, aber man merkt es!) Gruß Peter
Evchenam 13.03.2014 | 08:24
Hallo Peter, wenn Sie den Reha-Antrag bei der DRV Westfalen gestellt haben, dann wird normalerweise ein Reha-Gutachten erstellt. Ihr Hausarzt braucht keinen Befundbericht erstellen. Es gibt sog. Reha-Gutachter, die für die DRV Westfalen Reha-Gutachten erstellen. Rufen Sie am besten noch mal bei Ihrem Sachbearbeiter an und besprechen mit diesem zu welchem Reha-Gutachter Sie gehen wollen. Dieser Arzt hat dann auch die notwendigen Vordrucke für das Reha-Gutachten.
Useram 13.03.2014 | 14:45
Ach das wusste ich nicht, dass die DRV Westfalen so verfährt, ok.
W*lfgangam 13.03.2014 | 19:27
Hallo User, geht mir im Büro auch so, uralter Browser (Win7/IE8) ...@home: IE11 bzw. FF-aktuell ist Link vollständig. Hinweis: das Zitieren-Fenster öffnen, da stehen abgeschnittene Links komplett drin - copy&paste Offenbar hat es aber doch einen Verfahrenswechsel - mal hier oder auch da – gegeben, auf den Expert(in) nicht näher eingeht (weil sich alle DRV'n mal wieder 'einig' sind? ;-) Gruß w.
peter lahmeam 18.03.2014 | 16:44
Ich habe inzwischen mit meinem Gutacher gesprochen. Er hat mir bestätigt, dass es sinnvoll ist, einen Bericht des Facharztes beizufügen. Der Facharzt ist inzwischen dazu bereit, mir einen Bericht zu schreiben, aber nur dann, wenn er mir darüber eine Rechnung ausstellen darf! Ich habe dieser Rechnung zugestimmt, weil im Vordergrund der positive Kurbescheid stehen soll. Allerdings frage ich mich, ob diese Vorgehensweise rechtens ist?
W*lfgangam 19.03.2014 | 00:20
Zitat von peter lahme anzeigenausblenden
Hallo peter lahme, aus Sicht des Gutachters schon, wenn er nicht (mehr) auf der Liste der 'vertrauensärztlichen' Gutachter für Reha-Maßnahmen der DRV steht, dann ist es nur ein Privat-Gutachten zu seinen Gebührensätzen. In diesem Fall kann ich mich nur den Äußerungen von Experte/in und folgend besonders Evchen anschließen - Nachfrage des Regionalträgers wegen Gutachten an den 'passenden' Arzt abwarten. Gruß w. ...da die Sache nach Ihren Schilderungen 'eh gelaufen ist, dann beim nächsten Mal/'Kur' den kostenfreien Weg einschlagen - auch wenn's ein paar Tage länger dauert.
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