Hallo „Max“,
hinsichtlich des Vorgehens kann auf die bereits vorliegenden Antworten verwiesen werden. Empfehlenswert wäre jedoch in jedem ein Fall eine Klärung der Angelegenheit vor Antritt der Rehabilitation um Irritationen bei der Auszahlung der jeweiligen Leistung zu vermeiden.
Eine entsprechende Erledigung durch die Arztpraxis dürfte kein Problem darstellen.
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