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Rehabericht

von schnecke14.08.2011 | 12:23
2466 Ansichten
15 Antworten

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Hallo, kann ich jetzt noch einen Rehabericht anfordern? Die Reha war 2001.

15 Antworten

schneckeam 14.08.2011 | 12:38
Arminius, genau für die EM-Rente!
Arminiusam 14.08.2011 | 12:28
und selbst wenn, was soll das HEUTE noch bringen ?? Warum wollen Sie dei 10 Jahre später noch haben ?? Berichte aus 2001 sind doch asbach uralt und heutzutage für absolut gar nichts mehr von Bedeutung oder könnten für eine EM-Rente etc. Verwendung finden !
schokoladeam 14.08.2011 | 13:14
Sie können in der REHA-Klinik den Rehabericht anfordern. Die Berichte sind dort archiviert und werden idR ohne Probleme herausgegeben. Diese Berichte sind wichtige Unterlagen, gerade für den genannten Zweck und sind alles andere als "olle Kamellen". Die Berichte liegen aber auch beim Rententräger/Kostenträger (so sollte es wenigstens sein). Graß Schokolade
Zaubärhaftam 14.08.2011 | 15:46
Einen 10 Jahre alten Reha-Bericht anzufordern halte ich absoluten Unsinn. Welche Erkenntnisse sollen denn aus so einem "historischen Werk" noch erwachsen? Kein Mensch wird sich heute noch dafür interessieren. Die Aufbewahrungsfrist für medizinische Unterlagen beträgt aber 10 Jahre.
Elisabetham 14.08.2011 | 21:27
Man kann doch ganz gut aus einem alten Bericht den Krankheitsverlauf ersehen.
schneckeam 15.08.2011 | 09:22
Hallo, ich muss von den letzten 10 Jahren ALLE Krankheitsberichte herholen!
Superam 15.08.2011 | 16:24
Vielleicht hat Ihr Hausarzt den Reha - Bericht archiviert. Grundsätzlich spielt aber ein 10 Jahre alter Bericht keine Rolle mehr bei der Entscheidung, ob Ihnen Rente wegen Erwerbsminderung zusteht: Es kommt allein auf Ihr derzeitiges Leistungsvermögen - nicht auf den Krankheitsverlauf - an. D.H. wieviele Stunden können Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Achten Sie daher darauf, dass sämtliche aktuellen äztlichen Unterlagen dem Rentenantrag beigelgt werden
Elisabetham 15.08.2011 | 16:29
Der Krankheitsverlauf ist aber für den Gutachter interessant.
Superam 15.08.2011 | 16:40
Nein. Es kommt nicht darauf an, wie sich das Krankheitsbild entwickelt hat, sondern kann der Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung/Begutachtung noch unter 3 Stunden, 3-6 Stunden oder über 6 Stunden arbeiten. Für diese Entscheidung kann doch ein Verlauf keine Rolle spielen.
schneckeam 16.08.2011 | 07:55
Danke Experte, das hab ich auch jetzt getan. Von euch anderen hätte ich mal gewusst? warum der Rententräger wie für die Antragstellung der Rente folgende Unterlagen haben will? - alle Zeugnisse bzw. Arbeitszeugnisse - alle Arbeitgeber aufzuführen sind - von den letzten 10 Jahren die behandelnden Ärzte - Krankenaufenthalte, Kuren etc. mit Berichte ????? Erklärt mir das mal bitte!
Gigiam 16.08.2011 | 09:58
.....von den letzten 10 Jahren die behandelnden Ärzte. Krankenaufenthalte, Kuren etc. mit Berichte .... erklär doch ersteinmal von welchem Formular Du sprichst. Ich finde das in keinem Formular. Das verlangt doch gar keiner. Gigi
Gigiam 16.08.2011 | 12:10
nein, das reicht nicht. Schauen Sie sich doch einmal das Formular R210 an. Dort werden Sie erkennen, dass z.B. nur aktuelle Angaben erforderlich sind und keiner von Ihnen verlangt, dass Sie Gutachten, Berichte usw. vorlegen sollen. Gigi
KSCam 16.08.2011 | 18:04
10 Jahre alte Berichte brauchen Sie höchstens dann in einem Rentenverfahren, wenn Sie beweisen wollen, dass Sie schon seit 10 Jahren erwerbsgemindert sind und erst heute den Antrag stellen. In aller Regel geht es bei einem Rentenantrag aber um den heute aktuellen Gesundheitszustand und dafür sind nur die aktuellen Berichte erforderlich. :)
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