Hallo Guddi,
reichen Sie bitte zur Überprüfung weiterer Leistungen hinsichtlich der Gewährung bzw. Abgrenzung einer Erwerbsminderungsrente oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die aktuellsten medizinischen Befunde über die Feststellung Ihrer Abgrenzungsstörung ein. Diese Unterlagen werden dann im medizinischen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet, erst danach kann über das weitere Vorgehen, Reha oder Rente, entschieden werden.