Stimme der Antwort von "Nakel" zu und gebe zu bedenken, dass der Kostenträger sich natürlich auch ein Bild machen möchte, bzw. machen muss, ob sich Ihr Gesundheitszustand durch die Reha gebessert hat. Gerade auch wenn es ein Rentenversicherungsträger ist, ist es der Entlassungsbericht unbedingt erforderlich, damit der Rentenversicherungsträger seiner Auskunfts- und Beratungsverpflichtung nachkommen und Sie auf eine ggf. bestehende Erwerbsminderung mit den damit verbundenen Ansprüchen hinweisen kann.