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Experten-Antwort

Rehabericht verweigern möglich ?

von Puso30.07.2010 | 12:04
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12 Antworten

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Hallo, wenn man in medizinische Reha geht, wird da grundsätzlich ein Rehabericht angefertigt oder kann man die anfertigung auch verweigern ? Gruß Puso

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Stimme der Antwort von "Nakel" zu und gebe zu bedenken, dass der Kostenträger sich natürlich auch ein Bild machen möchte, bzw. machen muss, ob sich Ihr Gesundheitszustand durch die Reha gebessert hat. Gerade auch wenn es ein Rentenversicherungsträger ist, ist es der Entlassungsbericht unbedingt erforderlich, damit der Rentenversicherungsträger seiner Auskunfts- und Beratungsverpflichtung nachkommen und Sie auf eine ggf. bestehende Erwerbsminderung mit den damit verbundenen Ansprüchen hinweisen kann.

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11 Antworten

Kopfam 30.07.2010 | 12:47
...bei manchen Fragen kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen.
Nixam 30.07.2010 | 12:58
Welchen Zweck verfolgen Sie mit der Verweigung des Entlassungsberichts? Viele Grüsse Nix
Pusoam 30.07.2010 | 16:16
Ich war vor Jahren schon einmal in Reha. Mir hat es nicht gefallen, wie man dort ausgefragt wird. Ja ich habe Bedenken daß einmal etwas falsches drin steht und eine Korrektur dann verweigert wird. Ich habe nämlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und will nicht riskieren daß ich meinen Berufsschutz, den es bei der DRV für meinen Jahrgang nicht mehr gibt, verliere. Ich habe dafür nämlich jahrelang Beiträge gezahlt und laß mir das nicht von der Unachtsamkeit eines Arztes oder Psychologen in Reha kaputt machen. Es ist nämlich nicht deren Geld, das dann auf dem Spiel steht. Lieber verzichte ich auf eine Reha und laß meine Berufsunfähigkeit durch andere Ärzte feststellen. Daher noch eine Frage: Kann man eine Psychologische/Psychotherapeutische Betreuung in der Reha verweigern ? Danke Puso
Schadeam 30.07.2010 | 18:14
Das einfachste wäre doch Sie würden gar keine Reha beantragen......dann könnten Ihnen die Ärzte dort auch nichts Böses antun (und Sie haben dem staat noch Geld gespart).
RFnam 30.07.2010 | 17:26
In unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung dürfen Sie alles verweigern, sofern Sie nicht durch Gesetz dazu verpflichtet sind. Die Ablehnung von Behandlungsmassnahmen während einer REHA dürfte auch im Entlassungsbericht dokumentiert werden. Es kann natürlich zur Folge haben, dass z.B. bei Krankengeldbezug die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellt. Das gilt auch für eventuelle Leistungen der ARGE. Auch Ihre private Versicherung könnte eine Zahlung verweigern, weil Sie nicht bei der Erhaltung der Berufsfähigkeit mitwirkten. Also nicht spontan handeln, sondern die Folgen bedenken.
RFnam 30.07.2010 | 19:43
Könnte es sein, dass im Kleingedruckten Ihres Versicherungsvertrages steht, dass, wenn Sie ein Restleistungsvermögen unter drei Stunden täglich haben, wegen dem Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente keinen Anspruch auf eine Leistung aus der privaten BU-Versicherung haben (weil Sie gar keinem Beruf mehr nachgehen können)?
Arnoldam 31.07.2010 | 12:16
Ein Bekannter ( 35 ) von mir bekommt 1200 Euro volle EM-Rente plus 800 Euro aus 2 privaten BUZ Versicherungen. Er sagt , selbst wenn er wieder arbeiten könnte ( er kann es defintiv nicht ) wäre er ja blöd dies zu tun... 2000 Euro netto muss man ja auch erst mal verdienen.
Arnoldam 31.07.2010 | 12:03
Das eine ( private BU ) hat mit dem anderen ( gesetzl. RV ) nichts zu tun. Wenn die BU Versicherung leistet , muss nicht auch zwangsläufig die gesetzliche Rentenversicherung eine EM-Rente zahlen oder umgekehrt. Die jeweilige Leistungspflicht wird in 2 völlig unabhängigen und verschiedenen Verfahren ermittelt und danach dann entschieden. Angerechnet wird eine private BU auf eine EM-Rente der gesetzl. RV auf keinen Fall
Nakelam 30.07.2010 | 12:13
Zitat von Puso anzeigenausblenden
Verweigern bzw. verbieten Sie denn Ihrem Hausarzt auch, dass er sich notizen über Ihren Gesundheitsstand / Gesundheitsverlauf macht?? Immerhin dient dieser Rehabericht der Dokumentation über die erbrachten Leistungen, Erfolge, Misserfolge und wird ggf. im Falle des Misserfolges der Rehamaßnahme für das anschliedende Rentenverfahren benötigt. Also, warum sollte hier kein Bericht gefertigt werden? Sollten Sie Angst haben, dass der Rehabericht nicht die korrekten Angaben enthält oder Sie gar falsch einschätzt, dann äußern Sie sich schriftlich dazu, damit diese Angelegenheit zeitnah korrigiert bzw. Ihnen erläutert werden kann. Bitte nicht Jahre warten, wie es hier häufig im Forum zu lesen ist!!
Pusoam 30.07.2010 | 18:25
Deshalb frage ich hier. Wenn es möglich ist ohne Reha meine private BU zu bekommen, dann werde ich keine Reha machen. Ich bin inzwischen GDB 80 und bin froh, daß ich damals eine private BU abgeschlossen habe. Krank genug bin ich um die Bedingungen zu erfüllen. Als hätte ich es geahnt, daß die gesetzliche BU irgend wann für meine Generation weg fällt. Puso
Pusoam 31.07.2010 | 08:14
Zitat von RFn anzeigenausblenden
Nein, diese dreistundenregelung gab es damals als ich den Vertrag abschlß noch nicht. Der Vertrag basiert auf der 50%igen Leistungsfähigkeit. Also wenn ich meinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu 50% ausüben kann, bin ich leistungsberechtigt. Dazu hätte ich noch eine Frage. Wenn ich die BU durchbekommen habe, könnte ich dann danach die gesetzliche Erwerbsgemindertenrente angehen ? Wird dann die Leistung aus der BU an dei gesetzliche Erwerbsgemindertenrente angerechnet ? Danke Puso
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