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Experten-Antwort

Rehabericht verwirrend

von Müde21.10.2024 | 13:24
275 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich habe in meinem Rehabericht stehen ich kann harte Körperliche Tätigkeiten, auch im Gehen durchführen, ich habe aber eine Gehbehinderung, und diese auch anerkannt, mit GdB und Merkzeichen. Und ich kann definitiv nicht vollzeit gehen und stehen, und dies wussten die Leute in der Reha auch, was mach ich mit dem Bericht denn jetzt? Gibt es Möglichkeit auf Anpassung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2024 | 14:02

Hallo Müde,

 

die ForumsteilnehmerInnen "Vorgehen" und RENaTE" haben Ihre Frage bereits umfassend beantwortet. Den Ausführungen kann ich mich nur anschließen.

4 Antworten

Vorgehenam 21.10.2024 | 13:31
Gegen einen medizinischen Rehabericht können Sie keinen formalen Widerspruch einlegen oder gar klagen, weil das kein Rechtsakt ist. Sie können sich aber natürlich zum Beispiel schriftlich an die Rehaklinik wenden und Ihre sachlichen Einwände und Berichtigungen auflisten und (höflich) darum bitten, den Rehabericht entsprechend anzupassen. Bei mir hatte das damals geklappt und es wurde ein angepasster Bericht erstellt. Parallel schicken Sie diese Stellungnahme auch an den Kostenträger der Reha, vermutlich die DRV. Sollte die Rehaklinik eine Korrektur bzw. Berichtigung ablehnen, bestehen Sie darauf , dass der Kostenträger Ihre Gegendarstellung mit zu seinen Akten nimmt.
Rehaam 21.10.2024 | 13:33
Dann sollten Sie Ihre Vorstellungen schriftlich über den Rententräger der Klinik zuleiten und die Antwort abwarten.
RENaTEam 21.10.2024 | 13:34
Es gibt 2 Möglichkeiten - Nehmen Sie mit der Klinik Kontakt auf und besprechen Sie das mit dem behandelnden Reha-Arzt. Sollte er der Meinung sein, dass er einen Fehler gemacht hat, kann er den Bericht korrigieren -Bleibt es bei der Meinung des Arztes, kann man lediglich eine Gegendarstellung schreiben und diese der Rentenversicherung als Ergänzung einreichen
Praxisam 22.10.2024 | 05:05
Nur so ein Gedanke: Steht das im Reha-Entlassungsbericht eventuell unter der Rubrik "negatives Leistungsbild"? Dann heißt das, dass Sie solche Arbeiten NICHT ausführen können.
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