Hallo Mönchen,
wie Stefan in seinem Beitrag schon korrekt beschreibt, handelt die Rentenversicherung nach dem Grundsatz "Reha vor Rente". Somit wird bei jedem Rentenantrag auch geprüft, ob durch eine Rehabilitationsmaßnahme die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt bzw. verbessert und somit auf eine Rentenzahlung verzichtet werden kann.
Eine Entziehung der Rehabilitationsmaßnahme ist daher nicht zu erwarten.
Nach der Durchführung dieser Maßnahme wird dann geprüft, wie sich Ihre Erwerbsfähigkeit verändert bzw. im besten Falle verbessert hat. Evtl. wird der Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente bis zum Ende der Reha ruhen. Dies kann jedoch nur die Sachbearbeitung entscheiden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Reha.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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