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Experten-Antwort

Rehabewilligung während Widerspruch

von Mönchen20.07.2023 | 22:06
552 Ansichten
2 Antworten
Hallo, der Sozialverband hat heute in meinem Auftrag den Widerspruch wegen Ablehnung Teilerwerbsminderungsrente eingereicht. Am heutigen Abend bekam ich nun eine Rehamassnahme bewilligt, die im Oktober 2022 beantragt wurde im November abgelehnt wurde Anfang Dezember ein Widerspruch eingereicht wurde , welcher während der Bearbeitung des Antrages auf Teilerwerbsminderungsrente auf Eis gelegt wurde und mit Ablehnung der Teilerwerbsminderungsrente weiter bearbeitet wurde. Meine Frage, muss ich damit rechnen , dass mir diese Bewilligung der Reha auf Grund des Widerspruchs, der vermutlich heute bei der Rentenversicherung noch nicht eingegangen war, wieder entzogen wird? Oder sind das 2 verschiedene Vorgänge

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.07.2023 | 07:33

Hallo Mönchen,

wie Stefan in seinem Beitrag schon korrekt beschreibt, handelt die Rentenversicherung nach dem Grundsatz "Reha vor Rente". Somit wird bei jedem Rentenantrag auch geprüft, ob durch eine Rehabilitationsmaßnahme die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt bzw. verbessert und somit auf eine Rentenzahlung verzichtet werden kann.

Eine Entziehung der Rehabilitationsmaßnahme ist daher nicht zu erwarten. 

 

Nach der Durchführung dieser Maßnahme wird dann geprüft, wie sich Ihre Erwerbsfähigkeit verändert bzw. im besten Falle verbessert hat. Evtl. wird der Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente bis zum Ende der Reha ruhen. Dies kann jedoch nur die Sachbearbeitung entscheiden.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Reha.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen) gern zur Verfügung. 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Stefanam 20.07.2023 | 22:28
Denke Sie haben Ihre Reha genehmigt bekommen weil die Teil EM abgelehnt wurde. Bei der DRV heißt es immer Reha vor Rente. Die DRV wird jetzt abwarten ob die Reha Erfolg zeigt wenn Ihr Widerspruch eingeht, und Ihnen nicht die Reha entziehen. Wenn Sie den Widerspruch nicht mit neuen aussagekräftigen Befunden eingereicht haben, wird der Widerspruch vermutlich erfolglos sein. Machen Sie die Reha und warten Sie den Bericht der Rehaklinik ab, und stellen Sie ggf. einen neuen EM Antrag. Morgen kommt bestimmt eine Experten Antwort.
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