Hallo Beata,
den Bogen G 160 müssen Sie ausfüllen, sofern Sie eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen wollen. Dieses Formular ist für die Deutsche Rentenversicherung und dient dazu, Sie von den täglichen Zuzahlungen von der Reha zu befreien, sofern bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Für die Anreise mit dem PKW benötigen Sie das Formular zur Erstattung der Reisekosten. Dieses Formular können Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden und die Bezeichnung für das Formular ist G1522-00.Es dient der Erstattung der Reisekosten anlässlich einer stationären Leistung.
Es ist wichtig, dass Sie die gefahrenen Kilometer und andere relevante Informationen angeben, um eine Erstattung zu erhalten.
Sollen Sie vor Antritt der Reha krank werden, ist es wichtig, dass Sie dies sofort der Rehaklinik und Ihrem Leistungsträger mitteilen. In der Regel können Sie die Reha verschieben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Maßnahme anzutreten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das Ihre Krankheit bestätigt. Es wird dann ein neuer Termin für die Reha vereinbart, sobald Sie wieder gesund sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam