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Experten-Antwort

Rehabögen

von Beata24.07.2024 | 18:41
869 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muss ich den G160 ausfüllen? Reha genehmigt, aber noch kein Termin. Ich hoffe aus keinem Krankenstand in die Reha zu fahren. Ich habe kein Bogen zur Anreise mit PKW. Man wird mit Bögen erschlagen, seit Antragsstellung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beata,

 

den Bogen G 160 müssen Sie ausfüllen, sofern Sie eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen wollen. Dieses Formular ist für die Deutsche Rentenversicherung und dient dazu, Sie von den täglichen Zuzahlungen von der Reha zu befreien, sofern bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Für die Anreise mit dem PKW benötigen Sie das Formular zur Erstattung der Reisekosten. Dieses Formular können Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden und die Bezeichnung für das Formular ist G1522-00.Es dient der Erstattung der Reisekosten anlässlich einer stationären Leistung.

Es ist wichtig, dass Sie die gefahrenen Kilometer und andere relevante Informationen angeben, um eine Erstattung zu erhalten.

 

Sollen Sie vor Antritt der Reha krank werden, ist es wichtig, dass Sie dies sofort der Rehaklinik und Ihrem Leistungsträger mitteilen. In der Regel können Sie die Reha verschieben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Maßnahme anzutreten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das Ihre Krankheit bestätigt. Es wird dann ein neuer Termin für die Reha vereinbart, sobald Sie wieder gesund sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

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3 Antworten

Sozialdienstam 25.07.2024 | 05:21
Sie können die Formulare im Vorfeld der Reha ausfüllen oder auch, wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, während der Reha sich durch den Sozialdienst dort helfen lassen. G0160, also die Zuzahlungsbefreiung, macht nur Sinn, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in dem o. g. verlinkten Formular genau beschrieben. Ohne Anträge - gerade wenn es um Geld geht - wird es leider nicht gehen. Übrigens: wenn sie arbeitsfähig in die Reha fahren, werden Sie wahrscheinlich auch wieder arbeitsfähig dort entlassen. Je nachdem, was Ihr Ziel ist.
Fliederam 25.07.2024 | 05:48
Zum G0160 wurde meiner Meinung nach schon alles gesagt. Bzgl. der Anreise mit dem PKW ist es so, dass es bei den einzelnen RV-Trägern unterschiedlich gehandhabt wird. Gibt es kein Formular und die Rehaklinik nimmt die Erstattung nicht vor, können Sie einfach einen freien Antrag einreichen, mit dem Sie die Erstattung für die X gefahrenen Kilometer beantrag
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