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Experten-Antwort

Rehabilitation

von Silke05.07.2021 | 21:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Fachfrage. Folgender Sachverhalt. Nach einem 10 wöchigen KK Aufenthalt ging es zur Neurologischen Frührehabilitatiom (Phase C)in eine Rehaklinik. Diese ging am 10.06 automatisch in eine Anschlussheilbehandlung über. Die aktuelle Verlängerung läuft derzeit noch bis zum 16.07. Bis dahin war die Krankenkasse der Kostenträger. Im Mai erhielten wir während der laufenden Frühreha die Aufforderung der KK, einen Antrag auf Anschlussheilbehandlung beim Rententrägerb zu stellen. Die Frist der Antragstellung (Formular 100 und 110) 21.06. haben wir eingehalten und den Antrag am 16.06. bei der KK eingereicht. Darüberhinaus hat die Rehaklinik ein weiteres Formular G250 an den Rententräger gesendet. Derzeit erhalten wir Krankengeld von der Krankenkasse. Jetzt die Fachfrage: Ist der aktuell laufende Antrag auf Anschlussheilbehandlung beim Rententräger noch separat zu sehen? Heißt: Würde sich diese – sofern der Antrag jetzt zeitnah vom Rententräger genehmigt wird - noch an die aktuell laufende Krankenkasse-Anschlussheilbehandlung nach dem 16.07. direkt anschließen? Oder fordert die Krankenkasse die Kosten vom Rententräger für den Zeitraum 10.6-16.07 zurück und die Anschlussheilbehandlung durch den Rententräger hat somit quasi bereits stattgefunden? Sofern das so wäre, würde ja vermutlich auch das bereits ausgezahlte Krankengeld in übergangsgeld umgewandelt werden und eine Rückzahlung würde anstehen. Über eine Antwort würden wir uns freuen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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