Hallo Dreiecknase,
Wenn Sie die Rehabilitationsmaßnahme vorzeitig abbrechen, sollten Sie unbedingt vorher mit dem behandelnden Arzt und dem Kostenträger sprechen. Ein eigenmächtiger Abbruch ohne ärztliche Zustimmung kann dazu führen, dass zum Beispiel zukünftige Reha-Anträge erschwert werden, oder der Anspruch auf Krankengeld, oder gegebenenfalls andere, zustehende Sozialleistungen oder Unterstützungsleistungen auch für Ihren Sohn erschwert werden.
Es wäre daher ratsam, dass Sie Ihre Gründe dokumentieren und dass Sie sich den Abbruch ärztlich bestätigen lassen. So vermeiden Sie mögliche finanzielle und versicherungsrechtliche Nachteile und können die Situation transparent klären.
Ein offenes Gespräch mit der Klinik und dem Kostenträger ist daher in jedem Falle sehr wichtig.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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