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Rehabilitation

von Martin29.06.2008 | 18:42
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4 Antworten

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Ich habe im März 2008 eine Reha genehmigt bekommen in einer orthopädischen Klinik da ich schon lange ein geschwollenes Knie und eine Gelenkverschiebung habe. Termin zum Antritt war nun Juli 2008. Aus betrieblichen Gründen die für mich überhaupt nicht zu verstehen sind musste ich die Reha sehr kurzfristig absagen und hatte keine Zeit dies mit meinem behandelnden Arzt zu besprechen. Die Reha wurde auf Sept. verschoben auf die Zeit in der ich für Urlaub eingetragen bin.Ich warte also über 6 Monate auf einen Termin. Kann der Arbeitgeber das so einfach verlangen? Es kann ja sein dass ich mir gesundheitlich noch mehr schade? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Martin,

bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann von Seiten des Rehabilitationsträgers keine abschließende Aussage getroffen werden.

Die Abstimmung des Aufnahmetermins in die Rehabilitationseinrichtung erfolgt innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens grundsätzlich zwischen der Reha-Klinik und dem Patienten; hierbei sind aber auch betriebliche Belange zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Frage der Verschiebung des Aufnahmetermins in den Monat September 2008 und möglicher Auswirkungen auf Ihre gesundheitliche Situation setzen Sie sich bitte, mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung.

3 Antworten

Schadeam 29.06.2008 | 19:09
ja und wer im Forum soll dazu eine qualifizierte Fachmeinung abgeben? Möglicherweise ist das "dumm gelaufen", aber dafür kann zumindest kein Mitarbeiter der RV etwas? Ob Sie sich weiter schädigen? Fragen Sie die medizinischen Fachkräfte, die müssen entscheiden, ob Sie bis zur Reha weiterarbeiten können oder arbeitsunfähig sind.
Nixam 30.06.2008 | 07:07
Die medizinische Abwägung, ob eine Verschiebung der Massnahme möglich ist, kann nur Ihr RV-Träger mit Hilfe seines Ärztlichen Dienstes treffen. Hat man die Massnahme tatsächlich um ein halbes Jahr verschoben, dann bestehen aus medizinischer Sicht dagegen seitens des RV-Trägers keine Bedenken. Was eventuelldie arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber angeht, kann von hier aus keine Stellungahme abgegeben werden. Dass müssen Sie persönlich aus eigenen persönlichen Erwägungen mit Ihrem Arbeitgeber "ausbaden". Man kann ja auch sagen, dass Sie soweit erkrankt sind, dass ein Arbeiten bis zur Reha nicht möglich ist. Die Aufgabe, Sie hierzu arbeitsunfähig zu schreiben, obliegt Ihrem Hausarzt. Auch diesem darf dieses Forum nicht vorschreiben, was er zu tun hat. Wenn Sie sich also arbeitsunfähig fühlen, dann gehen Sie einfach zu Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich bis zum Rehabeginn - in 6 Monaten - krankschreiben. Das ist keine Krankschreibeempfehlung, um Ihren Arbeitgeber zu ärgern. Aber: Was sein muss, muss sein. Einen schönen Wochenstart! Nix
LTAam 30.06.2008 | 10:51
Bitte beachten Sie, dass Ihr Bewilligungsbescheid eine Gültigkeit von 6 Monaten hat! Danach verfällt die Kostenzusage und Sie müssten einen neuen Antrag stellen. Besprechen Sie eine Terminverschiebung unbedingt auch mit Ihrem Sachbearbeiter.
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