Hallo Elisabeth,
im Widerspruchsverfahren überprüft die Verwaltung (also der Rentenversicherungsträger) die zuvor getroffene Entscheidung. Insofern werden in diesem Zusammenhang auch die medizinischen Voraussetzungen für eine Rehabilitationsleistung genauer geprüft. Dazu werden häufig medizinische Gutachten angefordert, die über die ärztlichen Angaben in einem Befundbericht hinausgehen seitens der Rentenversicherungsträger angefordert.
Der Antwort von "Jonas" stimmen wir vollinhaltlich zu.
Es handelt sich um eine ganz alltägliche Vorgehensweise.
Ihr Experte
Dir steht alle 4 Jahre eine Reha zu. Anscheinend bist nicht so krank. Deine ärztliche Befunde sind nicht ausreichend genug. Spreche mit deinem Arzt. Ein Gutachter für eine abgelehnte Reha, das ist was ganz neues. Ich habe meine dritte in Folge.
Gruß
was soll denn daran neu sein?Vor vier Jahren war ich aufgrund meines Asthmas in Rehabilitation. Jetzt habe ich wieder einen Antrag gestellt der abgelehnt wurde. Nach meinem Widerspruch soll ich jetzt zu einem Gutachter...Ich möchte aber keiner Rente etc. sondern nur eine regelmäßige Rehabilitation. Wäre toll, wenn mir das jemand mit dem Gutachter erklären könnte.Dir steht alle 4 Jahre eine Reha zu. Anscheinend bist nicht so krank. Deine ärztliche Befunde sind nicht ausreichend genug. Spreche mit deinem Arzt. Ein Gutachter für eine abgelehnte Reha, das ist was ganz neues. Ich habe meine dritte in Folge. Gruß
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