Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehabilitation, Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente

von Werner G.04.04.2016 | 17:34
1350 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Forenteilnehmer, Bitte bewerten Sie folgenden Vorgang. Meine Ehefrau ist seit dem 07.04.2015 arbeitsunfähig und erhält Krankengeld. Am 08.01.2016 hat meine Ehefrau aus eigener Verantwortung einen Reha-Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern bzw. sie wieder herzustellen. Eine Aufforderung der Krankenkasse gab es hierzu n i c h t. Im Abschlussbericht der Reha vom 25.02.2016 wird das Leistungsvermögen meiner Ehefrau für weitere 2 Jahre als aufgehoben bezeichnet, sie wird arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Am 30.03.2016 hat meine Ehefrau einen Beratungstermin bei der hiesigen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zwecks Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente vereinbart. Da der früheste Termin erst am 08.06.2016 möglich war, haben wir am 01.04.2016 selbständig einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente erstellt und per Einwurf-Einschreiben an den Rentenversicherungsträger versandt. Den Rentenbeginn haben wir auf den 01.09.2016 datiert. Am heutigen Tage (04.04.2016) erhalten wir ein Schreiben der Krankenversicherung. Sie teilt meiner Ehefrau mit, dass sie kürzlich an einer Reha-Maßnahme teilgenommen hat, die nicht zu der erhofften gesundheitlichen Besserung geführt hat. Weiter schreibt sie: „Wir müssten Sie deshalb auffordern, erneut einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation beim Rentenversicherer zu stellen. Dies erübrigt sich aber. Vielmehr werten wir Ihren seinerzeit gestellten Antrag vom 08.01.2016 so, als seien Sie unserer Aufforderung nachgekommen.“ Weiter heißt es: „Laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts benötigen Sie jetzt unsere Zustimmung bei bestimmten Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Dies schränkt Ihr Recht ein, Art und Beginn der Rente zu bestimmen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Krankengeld ab dem 14.06.2016 auch rückwirkend wegfallen kann, sofern Sie Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger ohne unsere Zustimmung abgeben. Tatsächlich besteht ein Krankengeldanspruch bis zum 24.09.2016. Wie sollen wir auf dieses Schreiben reagieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 51 Absatz 1 SGB V kann die Krankenkasse die Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.

Sofern eine Krankenkasse einen Versicherten im Rahmen des § 51 SGB V zur Antragstellung aufgefordert hat, ist es unstreitig, dass dieser dann in seiner Dispositionsbefugnis eingeschränkt ist und seinen Leistungsantrag ohne Zustimmung der Krankenkasse weder zurücknehmen noch einschränken kann.

Dies gilt auch für den Fall, wenn der Versicherte schon von sich aus einen Antrag gestellt hat und die Aufforderung von der Krankenkasse nachgeschoben wird (Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 23.01.2001 in Siegburg). Das LSG NRW hat diese Auffassung mit Urteil vom 09.01.2004 - L 4 RA 57/02 - nochmals bestätigt, wonach auch eine nachgeschobene Aufforderung der Krankenkasse zulässig ist. Das LSG verweist insoweit auch auf das bekannte Urteil des BSG vom 09.08.1995 - B 13 RJ 43/94 -.

Isofern dürfen Sie Ihren Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung nicht so zurückziehen, da Sie in Ihrem Dispositionsrecht durch die Krankenkasse eingeschränkt wurden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 04.04.2016 | 19:14
Sie brauchen gar nicht reagieren und warten ganz einfach ab wie die DRV über Ihren Antrag auf EM Rente entscheidet. PS: bei einem EM Rentenantrag haben Sie keine Möglichkeit den Rentenbeginn per eigener Erklärung auf den 01.09.2016 oder sonst einen Termin festzusetzen. Der Rentenbeginn richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und wird durch Eintritt der EM, dem Antragsdatum und der Frage ob es eine Zeit- oder eine Dauerrente wird beeinflußt. Wann die Rente beginnt, wissen Sie wenn Sie den Rentenbescheid in Händen halten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026