Guten Morgen, Fidibus,
unter einem medizinischen Eingriff wird im allgemeinen eine ärztliche Behandlung verstanden, die die körperliche und geistige Integrität des Patienten beeinträchtigt oder aufhebt, z.B. eine Operation oder die Gabe von Medikamenten.
Sollte dies während einer Rehabilitationsmaßnahme erfolgen, besteht für den Arzt die nach dem allgemeinen fachlichen Standard geltende Aufklärungspflicht.
Eine generelle Aufklärung über "Nebenwirkungen" einer Reha-Maßnahme kann es nicht geben, weil die Behandlung immer einzelfallbezogen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Zitat "Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen"
Bundesministerium für Gesundheit
Und was davon ist ein "medizinischer EINGRIFF"?
Genau - nichts...
Eine medizinische Leistung, die der Abwendung einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dient, könnte auch ein medizinischer Eingriff sein oder etwa nicht?
Zitat "Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen"
Bundesministerium für Gesundheit
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