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Experten-Antwort

Rehabilitation schädlich?

von Fidibus10.04.2025 | 07:57
227 Ansichten
10 Antworten
Warum werden Patienten vor einer Reha welche einen medizinischen Eingriff bedeutet, vorher nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt. Wo sind entsprechende Studien zu lesen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2025 | 08:22

Guten Morgen, Fidibus,

 

unter einem medizinischen Eingriff wird im allgemeinen eine ärztliche Behandlung verstanden, die die körperliche und geistige Integrität des Patienten beeinträchtigt oder aufhebt, z.B. eine Operation oder die Gabe von Medikamenten.

Sollte dies während einer Rehabilitationsmaßnahme erfolgen, besteht für den Arzt die nach dem allgemeinen fachlichen Standard geltende Aufklärungspflicht.

Eine generelle Aufklärung über "Nebenwirkungen" einer Reha-Maßnahme kann es nicht geben, weil die Behandlung immer einzelfallbezogen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

kein DRV-Thema leideram 10.04.2025 | 08:01
Reha ist nach dem medizischen Eingriff . Wenn während der Zeit ein Eingriff nötig wäre, würden Sie in eine Akutklinik verlegt. Und vor jedem medizinischen Eingriff, sollten Sie durch die behandelnden Ärzte ein Aufklärungsgespräch erhalten. An dessen Ende unterschreiben Sie sogar, dass sie dieses Informationsgespräch erhalten hatten. Falls wir aneinander vorbeireden, versuchen Sie, Ihre Frage nochmal anders zu formulieren. Außerdem ist das kein DRV-Thema, was Sie da schildern, sondern eine allgemeine medizinische Frage.
Medizin-rechtliche Themen macht die DRV nichtam 10.04.2025 | 08:22
Lsbesnsberatung zu medizin-rechtlichen Fragen leistet die DRV nicht. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihre Krankenkasse.
Fidibusam 10.04.2025 | 08:24
Zitat "Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen" Bundesministerium für Gesundheit
najanajaam 10.04.2025 | 09:01
Na ja schrieb

Und was davon ist ein "medizinischer EINGRIFF"?

Genau - nichts...

Eine medizinische Leistung, die der Abwendung einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dient, könnte auch ein medizinischer Eingriff sein oder etwa nicht?
unglaublich....am 10.04.2025 | 09:04
najanaja schrieb

Eine medizinische Leistung, die der Abwendung einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dient, könnte auch ein medizinischer Eingriff sein oder etwa nicht?

....über was man sich in einem Forum alles streiten kann. Das ist keine rentenrechtliche Fragestellung!
Was soll das?am 10.04.2025 | 10:20
Was für eine d.mliche Frage!🫣🤦‍♂️ So etwas traut man sich auch nur in der Anonymität, sonst würde einem ins Gesicht gelacht werden.
Ottonormal am 10.04.2025 | 11:55
Fidibus schrieb

Zitat "Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen"

Bundesministerium für Gesundheit

Wenn die Rehaärzte eine bestimmte Behandlung oder Medikation ansetzen, bekommen Sie natürlich auch die entsprechenden Erklärungen, wieso auch nicht. Wir sind hier nicht beim DDR - Staatsdoping, wo wortlos Medikamente gereicht werden. Und eigentlich sollte man denken, dass eine Verhinderung oder Minderung von Leiden oder Behinderungen ureigenes persönliches Interesse ist🤔
Neugierigam 10.04.2025 | 12:23
Was ist denn der Hintergrund Ihrer Frage?
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