Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rehabilitation trotz getätigten Rentenantrag

von H. Schmidt30.01.2024 | 15:03
321 Ansichten
5 Antworten
Guten Nachmittag zusammen, Heute erhielt ich die Zusage für eine 5 wöchige Rehabilitation. Der Rehabilitationsantrag lief bereits seit 3.9.23, Widerspruch vom 12.12.23. Den Antrag auf Rente mit 63 zum 1.5.2024 stellte ich am 10.01.2024. Da die Wartezeiten auf einen Rehabilitationsplatz mindestens 3 Monate dauern, bin ich fast schon in Altersrente. Wer bezahlt dann diese Rehabilitation?? Bekomme ich die Zusage trotzdem noch? Ich bin gesetzlich versichert bei der DAK. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen H. Schmidt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2024 | 09:22

Hallo Herr Schmidt, 

 

für Sie ändert sich nichts. Der Bewilligungsbescheid für die 5-wöchige Rehabilitation hat Bestand.

Da im vorliegenden Fall die Absicht der Altersrentenantragstellung bei Reha-Antragstellung nicht bekannt war und demzufolge der Antrag nicht an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet werden konnte, ist anschließend ein Erstattungsanspruch zwischen Rentenversicherungsträger und Krankenkasse geltend zu machen. 

4 Antworten

kurz und knappam 30.01.2024 | 15:13
Sie haben doch bereits eine Zusage erhalten (das Schreiben Sie jedenfalls). Zuständig ist bei Rentenbezug aber die DRK nur, wenn Sie eine Teilrente von maximal nur 2-Drittel beziehen, ansonsten ist die KK Kostenträger. Das klären ggfs. die beiden untereinander. Denn medizinisch notwendig scheint eine Reha ja zu sein, sonst hätten Sie nun von der DRV keine Bewilligung bekommen. Es kann aber auch sein, dass die Reha-Abteilung noch gar nichts von Ihrem Rentenantrag weiß (es sich also 'überschnitten' hat) und würde dann ggfs. die Bewilligung zurücknehmen und Ihren Antrag an die KK weiterleiten müssen. Wenden Sie sich zur abschließenden Klärung also bitte an Ihre zuständige DRV und ggfs. auch an die DAK.
Königam 30.01.2024 | 15:14
Wenn Sie schon eine volle Altersrente beantragt haben, ist der Kostenträger die Krankenkasse!
kurz und knappam 30.01.2024 | 15:56
Eher nicht! schrieb

Kurz und knapp? Da scheint ein Mißverständnis vorzuliegen (siehe Antwort @König)!🤦‍♂️

die Rente wurde ja gerade erst vor wenigen Tagen beantragt, Die Reha aber bereits vorher. Deshalb tippe ich auf 'Rehaabteilung DRV weiß noch nichts von Rentenantrag DRV', hat sich überschnitten, wird sich klären.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026