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Rehabilitation und Arbeitserprobung

von Fragezeichen21.06.2007 | 15:28
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Seit 1999 beziehe ich eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit einem Jahr weiß ich nun, dass ich zuvor falsch diagnostiziert und behandelt wurde. Nun erhalte ich Medikamente, die mir helfen, ein relativ "normales" Leben zu führen. Von daher wollte ich versuchen, wieder ins Berufsleben zurück zu kehren. Von daher habe ich einen Antrag auf medizinische Rehabilitation in einer Spezialklinik gestellt, damit ich Fertigkeiten erlerne, die mich weiterbringen. Leider wurde der Antrag, von Seiten der Deutschen Rentenversicherung, abgelehnt. Die Begründung war, dass man nicht glaubt, dass ich wieder ins Berufsleben zurück kehren kann. Die Krankenkasse hat ebenfalls den Antrag abgelehnt...(ich werde Widerspruch einlegen) Nun frage ich mich, wieso mir keine Chance gegeben wird, heraus zu finden, inwieweit sich meine Belastbarkeit gesteigert hat. Meine Frage ist, ob es für mich noch Möglichkeiten gibt, dass zu erproben. Kann ich mir evtl. auf "eigene Faust" ein Praktikumsplatz o.ä. (unbezahlt) suchen, um zu schauen, wie stark ich belastbar bin? Es kann doch nicht angehen, dass man daran gehindert wird, einen Versuch Richtung Wiedereingliederung oder Umschulung zu machen... Oder bin ich mit 37 Jahren einfach zu alt? Vielen Dank im voraus Mit Gruß Fragezeichen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In solchen Fällen ist es immer ratsam sich direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen zumal dort Ihre persönliche Situation (in medizinischer Hinsicht etc.) nachgeprüft werden kann.

Online ist dies nicht möglich.

Im Zweifel wenden Sie sich an eine Auskunfts/- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung

MfG

3 Antworten

???am 21.06.2007 | 19:48
Niemand wird Ihnen einen Strick daraus drehen, wenn Sie sich einen Praktikumsplatz suchen, noch dazu wenn er unbezahlt ist. Sie können sich auch eine Arbeitstelle suchen und dort anfangen. Sie müssen nur die DRV darüber informieren. Die wird dann das Vorliegen der EU überprüfen. Je nach Ergebnis entzieht man dann Ihnen die Rente ganz oder das erzielte Einkommen wird bei der Rentenzahlung berücksichtigt und Sie erhalten nur noch eine Teilrente.
Fragezeichenam 22.06.2007 | 09:58
Vielen Dank für die schnellen Antworten. @??? Mir geht es primär darum, dass ich mich selbst erprobe. Merke ich dann, dass es klappt, würde ich gerne eine berufliche Wiedereingliederung machen. Das Dumme ist, dass ich nicht weiß, ob ich so belastbar bin, wie gewünscht. Was ist, wenn es dann nicht funktioniert?
!!!am 22.06.2007 | 17:27
"Seit einem Jahr weiß ich nun, dass ich zuvor falsch diagnostiziert und behandelt wurde. Nun erhalte ich Medikamente, die mir helfen, ein relativ "normales" Leben zu führen." Ihr Problem besteht darin, daß wenn tatsächlich die Diagnosen falsch waren - mir ist Ähnliches widerfahren - die fachlich unqualifizierten Ärzte der DRV dies nicht akzeptieren werden. Die lesen zuerst in den Akten nach, sind dann voreingenommen und schreiben ab. Sowas ist sehr bequem. Sie haben allerdings gute Chancen, wenn Sie sich die Gutachten besorgen - die Ärzte der DRV müssen Ihnen die Möglichkeit zur Kopie geben - und sich von einem unabhängigen Arzt begutachten lassen. Mit diesem Gutachten können Sie das der DRV-Ärzte widerlegen. Danach lassen Sie die jetzigen Gutachten sperren - Sie brauchen dazu nur Ihre damalige Schweigepflichtentbindungserklärung zu widerrufen - danach stellen Sie einen Antrag auf Rehabilitation. Dann muß die DRV Ihnen drei Gutachter benennen, unter denen Sie wählen können. Dem ausgewählten Gutachter geben Sie dann Ihre korrekten Unterlagen (Befundberichte) und nicht die gesperrten alten Kamellen. Ohne Rechtsbeistand sollten Sie das aber nicht anfangen, also einem der Sozialverbände beitreten. Das Risiko der allmächtigen DRV und dessem willfährigen medizinischen Dienst - wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing - zu unterliegen ist ohne entsprechende Rechtskenntnisse sehr groß.
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