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Experten-Antwort

Rehabilitationsantrag abgelehnt

von Caroline29.01.2019 | 19:49
673 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, Wegen psychovegetativen Erschöpfung habe ich mit meinem Arzt einen Reha-Antrag gestellt . Der wurde abgelehnt und ich habe Widerspruch angelegt und nun muss der Arzt noch so Fragen beantworten damit die Deutsche Rentenversicherung das noch mal prüfen kann. Zu mir , von von 2011 bis 2018 habe ich zuerst meinen an Lungenkrebs erkranken Vater gepflegt der 2013 starb. Parallel meine demenzkranke Schwiegermutter die bei mir im Haushalt auch wohnte , sie starb 2016 und zuletzt pflegte ich meine Mutter 2 Jahre, die auch an Lungenkrebs erkrankte und im Oktober 2018 verstarb . Meine Eltern lebten beide bei uns im Haus, also sie hatten ihre eigene Wohnung dort . Bei allen dreien war ich bis zum Schluss bei ihnen bis sie starben . 2013 verstarb auch mein ältester Bruder an Krebs im Hospiz . In den ganzen Jahren habe ich immer mal wegen Erschöpfung mich krankschreiben lassen , ich habe ja bis heute immer noch einen 450 Euro Job den ich während der Pflege auch noch ausübte. In den ganzen Jahren habe ich aber nie irgendwelche anderen Maßnahmen ergriffen was meine Gesundheit anging, weil ich nicht an mich gedacht habe sondern an meine Angehörigen die mich brauchten rund um die Uhr. Nachdem im Oktober meine Mutter verstarb habe ich erst die körperlichen Auswirkungen an mir selbst gespürt , nicht die körperlichen Schmerzen wie Rücken oder andere, sondern die Psyche. Der Verlust meine Angehörigen um die ich nie im Einzelnen richtig trauern konnte , machen mir sehr zu schaffen . Ich bin lustlos habe keine Motivation zu nichts bekomme ständig Heulkrämpfe und so weiter .Meine Frage nun, bekomme ich überhaupt die Bewilligung noch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Caroline,

sofern Sie bereits Widerspruch gegen die besagte Entscheidung führen, bleibt zunächst abzuwarten, ob dem Widerspruch stattgegeben wird und somit eine Reha bewilligt wird. Würde der Widerspruch an der momentan vorliegenden Situation nichts verändern, wäre es möglich den Weg der Klage beim Sozialgericht zu bestreiten. Ob und in wie weit die Entscheidungen zu Ihren Gunsten verlaufen werden, könne wir leider nicht mit Sicherheit sagen, da wir den näheren Sachverhalt nicht bewerten können. Wir bitten Sie darum, dass Sie sich gedulden bis Sie näheres von der zuständigen Stelle erfahren. Sollten Sie Fragen zum Verfahrensablauf haben, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

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9 Antworten

Cosimaam 29.01.2019 | 20:15
Ja, das hat mit Sicherheit alles Kraft gekostet. Vegetative Störungen können schlimme Formen annehmen. Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit in Gef ist, sind Sie bei der RV richtig, sonst bei der Krankenkasse. Hat Ihr Arzt alles gut begründet, Ziel Sinn und Zweck einer Reha? Wenn diese abgelehnt wird, bleibt der Widerspruch, danach sogar nur der Klageweg. Dies nimmt aber alles sehr viel Zeit in Anspruch. Manchmal ist es besser, nach einer Weile einen neuen Antrag zu stellen und diesen noch fundierter und ausführlicher zusammen mit Ihren Ärzten zu begründen. Alles Gute!
Carolineam 29.01.2019 | 20:20
Widerspruch habe ich ja bereits eingelegt.
KSCam 29.01.2019 | 20:53
Die Frage ob Sie eine Bewilligung bekommen, kann Ihnen kein einziger Forumsteilnehmer beantworten. Das ist eine Entscheidung die im konkreten Einzelfall im Widerspruchsverfahren getroffen wird. Von den Ärzten und der Sachbearbeitung Ihres RV Trägers. Welche der beiden Möglichkeiten: Bewilligung oder Ablehnung am Ende eintreten wissen Sie wenn Sie den Bescheid in Händen halten. Bei allem Verständnis für Ihre Sorgen und Nöte gibt es Fragestellungen die im einem Forum nicht zu beantworten sind.
Jennyam 29.01.2019 | 20:48
Warum planen Sie nicht eine stationäre Therapie in einer psychosomatischen Klinik? Das ist auch eine intensivere Hilfe.
Carolineam 29.01.2019 | 20:55
Oh wollte das nicht zitieren. Wie beantrage ich das denn?
Jennyam 29.01.2019 | 23:07
Wenn sich Ihre Frage auf die stationäre psychosomatische Therapie bezieht: Wenden Sie sich an eine Klinik und bitten Sie um ein Vorgespräch. Ihnen wird dann gesagt, wie die Aufnahme erfolgt. In der Regel braucht man einen Einweisungsschein, am Besten von einem Facharzt Psychiatrie/ Psychotherapie. Manchmal reicht es auch diesen vom Hausarzt zu bekommen. Aber Facharzt ist besser . Bei entsprechender medizinischer Indikation bezahlt die Krankenkasse die stationäre Therapie.
Jennyam 29.01.2019 | 23:08
Wenn sich Ihre Frage auf die stationäre psychosomatische Therapie bezieht: Wenden Sie sich an eine Klinik und bitten Sie um ein Vorgespräch. Ihnen wird dann gesagt, wie die Aufnahme erfolgt. In der Regel braucht man einen Einweisungsschein, am Besten von einem Facharzt Psychiatrie/ Psychotherapie. Manchmal reicht es auch diesen vom Hausarzt zu bekommen. Aber Facharzt ist besser . Bei entsprechender medizinischer Indikation bezahlt die Krankenkasse die stationäre Therapie.
Danielaam 30.01.2019 | 07:32
Ich kann dir nur sagen, dass eine DRV Rehabilitation und der Aufenhalt in einer psychosomatischen Klinik zu 95% das Gleiche ist. Ich habe beides gemacht und der einzige Unterschied ist, das in der kassenfinanzierten Leistungen diese ewigen Leistungs- und psychotest ausfallen, weil dort niemand was überprüfen will. Außerdem brauchst du den Aufenthalt in der Klinik nicht beantragen. Also googel herum und such die eine schöne Klinik aus, zum Doc gehen, Krankenhaus Einweisung holen und fertig. Viel einfacher.
memyselfam 30.01.2019 | 10:08
Zitat von Daniela anzeigenausblenden
stimmt, war das letzte mal auf über die kk in reha und im gegensatz zu den vorherigen rehas furde nichts entsprechendes überprüft, obwohl es eigentlich um die leistungsfähigkeit ging und ich das auch explizit angesprochen habe. man hat mir gesagt, das sei nicht das thema bei einer kk reha. na danke!
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