Hallo, Caroline,
sofern Sie bereits Widerspruch gegen die besagte Entscheidung führen, bleibt zunächst abzuwarten, ob dem Widerspruch stattgegeben wird und somit eine Reha bewilligt wird. Würde der Widerspruch an der momentan vorliegenden Situation nichts verändern, wäre es möglich den Weg der Klage beim Sozialgericht zu bestreiten. Ob und in wie weit die Entscheidungen zu Ihren Gunsten verlaufen werden, könne wir leider nicht mit Sicherheit sagen, da wir den näheren Sachverhalt nicht bewerten können. Wir bitten Sie darum, dass Sie sich gedulden bis Sie näheres von der zuständigen Stelle erfahren. Sollten Sie Fragen zum Verfahrensablauf haben, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.