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Experten-Antwort

Rehabilitationstermin verschieben?

von tor19621.09.2024 | 15:51
259 Ansichten
10 Antworten
Reha ist ab 26.9.24 bewilligt (Psychosomatik, Patient bereits im Krankengeldbezug, reine Fahrtstrecke mit PKW ohne Pause 6 1/4 Std) Patient ist am 30.8.24 ausgerutscht und hat sich dabei Schienbein zweimal gestoßen und geprellt. Wegen weiter bestehenden Schmerzen, Knubbel und Wassereinlagerung wurde am 19.9.24 durch Orthopädie geröntgt, zum Glück kein Bruch. Salbe und Hochlagern empfohlen. Ist es unter diesen Umständen möglich, die Reha zu verschieben? Wie geht der Patient am besten vor, da die Zeit drängt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2024 | 08:16

Sofern aus medizinischen Gründen die Reha nicht angetreten werden kann, ist eine Verschiebung innerhalb bestimmter Zeitgrenzen möglich. Sofern der Reha-Beginn um wenige Tage verschoben werden muss, kann dies ggf. mit der Reha-Klinik verabredet werden. Bei längerer Verschiebung ist eine Anfrage bei der Reha-Sachbearbeitung erforderlich. 

Eine Anschlussrehabilitation kann grundsätzlich nicht verschoben werden. Sollte der Patient eine Aufforderung zur Reha-Antragstellung von der Krankenkasse erhalten haben, müsste ggf. auch eine Rücksprache bei der Krankenkasse erfolgen, um ein Einverständnis einzuholen.

9 Antworten

Du meine Güteam 21.09.2024 | 16:32
Sicher nicht über dieses anonyme Forum.
Jetzt aber am 21.09.2024 | 17:07
König schrieb

Blubb!

König, Schnönig hat Puppenschuhe an, dreckige beschissene, die zieht er gerne an... Lalala
Beobachteram 21.09.2024 | 17:56
Jetzt aber schrieb

König, Schnönig hat Puppenschuhe an, dreckige beschissene, die zieht er gerne an... Lalala

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Kaiseram 21.09.2024 | 20:08
König schrieb

Blubb!

Blubb! Blubb!
.Rumpelstilzchenam 22.09.2024 | 00:43
Klar kann man die Reha bei einer so schweren Verletzung verschieben. Nur wird die KK erkennen, dass dies ein vorgeschobener Grund ist und die KG-Zahlung sofort einstellen. Denn, wenn das Gestaltungsrecht noch nicht eingeschränkt wurde, wird die KK das sofort nachschieben. Fahr zur Reha, alles andere zeugt von einem total asozialen Verhalten gegenüber anderen Versicherten, die eine solche Reha dringend benötigen und auf zeitnahe Termine warten.
....am 22.09.2024 | 05:23
Wenn er mit dem PKW nicht selber fahren kann, weil er 2 mal sich sein Schienbein gestoßen und geprellt hat, kann er ja mit dem Zug fahren, da kann er seine Füße evtl. hochlegen.
Schadeam 22.09.2024 | 07:37
Eine ganz dramatische Verletzung mit der eine Reha nahezu unmöglich ist. Hoffentlich überleben Sie es. Ein typischer Wochenende Beitrag.
Beobachteram 22.09.2024 | 08:35
Schade schrieb

Eine ganz dramatische Verletzung mit der eine Reha nahezu unmöglich ist.

Hoffentlich überleben Sie es.

Ein typischer Wochenende Beitrag.

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