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Rehabillitationsauffrischungsantrag

von Lissy7718.03.2010 | 15:22
1762 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich war letztes Jahr im Oktober zur Psychosomatischen Rehabilitation in einer Klinik in Bad Salzuflen. Dort in der Klinik habe ich gehört das man nach einem Jahr einen Auffrischungsantrag stellen kann um das erlente zu festigen. Ist das Richtig, wie kann ich diesen Antrag stellen? MFG Lissy77

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.03.2010 | 16:07

Hallo,

grundsätzlich gilt, dass Leistungen zur Rehabilitation erst wieder nach Ablauf von vier Jahren durch die gesetzliche Rentenversicherung erbracht werden können.

Die Ausnahme ist jedoch, wenn sich der Gesundheitszustand wieder verschlechtert hat und dringend eine solche Maßnahme aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Hier ist eine Rücksprache beim behandelnden Arzt vor der erneuten Antragstellung sinnvoll.

MFG

1 Antworten

Katscheram 18.03.2010 | 17:59
"Auffrischungsantrag " Es gibt weder das Wort , noch einen Antrag der sich so nennt. Da haben Sie in der Reha aber etwas falsch verstanden..... Wie auch immer, nach nur 1 Jahr gibt es keine erneute Reha. Eine erneute Reha nach so kurzer Zeit wäre nur in ganz besonderen Ausnahmefällen denkbar und zwar dann, wenn sich ihre Erkrankung zwischenzeitlich ganz erheblich verschlechtert hätte und ihre Erwerbsfähigkeit unmittelbar und in aller kürzester Zeit gefährdet wäre. Und dann auch nur wenn ihr behandelnder Facharzt eine erneute Reha massivst unterstützen würde. Selbst dann wäre eine Genehmigung seitens der RV sicher nicht so ganz problemlos zu bekommen... Aber mal eben zur "Auffrischung " des erlernten wieder zur Reha ist nicht möglich. Außerdem sollen Sie ja gerade nach einer Reha das Erlernte deheim - z.b. in einer Psychotherapie - weiter fortführen. Dafür brauchts nun keine neue Reha.
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