Die Rehabilitationseinrichtung wird durch den ärztlichen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers - unter Beachtung aller medizinischer Einschränkungen - ausgewählt.
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Die Rehabilitationseinrichtung wird durch den ärztlichen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers - unter Beachtung aller medizinischer Einschränkungen - ausgewählt.
Tut mir leid, wenn Ihnen nicht mit glasklaren Auskünften zu einzelnen Kliniken geholfen werden kann, aber es ist nunmal so, das viele Kliniken eine Hauptindikationsgruppe (z.B. Erkrankungen der Bewegungsorgane und Rheuma) behandeln, aber gleichzeitig weitere Leiden (z.B. Erkrankungen des Herzens, Kreislaufs, der Gefäße) behandeln können. In einem normalen Krankenhaus werden doch auch Blinddarmoperationen durchgeführt und zusätzlich Knochenbrüche behandelt.
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