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Experten-Antwort

Rehaentlassungsbericht aus DRV Klinik

von Aljona06.10.2025 | 15:21
409 Ansichten
5 Antworten
Hallo Fachleute Ich bin 60 Jahre alt, schwerbehindert und war zur Reha. Ich hätte nicht daran gedacht, das ich lt. Rehaklinik als „voll erwerbsgemindert“ eingestuft würde. Dies wurde mir in der letzten Woche der Reha mitgeteilt. Frage: Ich war in einer Klinik der DRV. Was zählt der Entlassungsbericht der Klinik?? Hier wurde mal geschrieben, so etwas sei lediglich als „Empfehlung“ zu betrachten. Ich soll einen Antrag auf EM Rente stellen. Für was ist denn die Empfehlung der Klinik da??? Empfehlen kann man ja viel. Sorry, ich habe Null Ahnung von Empfehlung /Rehabericht usw. sonst würde ich nicht fragen. Hat dieser Rehabericht eine nutzbare Bedeutung??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2025 | 15:46

Guten Tag Aljona,

der Entlassungsbericht der Reha-Klinik ist für die Rentenversicherung eine wichtige medizinische Grundlage, aber keine verbindliche Entscheidung.

Die deutsche Rentenversicherung prüft anschließend, ob auf Basis aller Unterlagen die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente tatsächlich erfüllt sind.

Sie sollten daher den empfohlenen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

4 Antworten

EMam 06.10.2025 | 15:27
Dieser Rehabericht ist nur eine Empfehlung zur Entscheidungsfindung der Rentenversicherung bei Antragstellung auf eine Erwerbsminderungsrente, bedeutet aber nicht automatisch, dass Ihnen eine Erwerbsminderungsrente auch gewährt wird. Der Entlassungsbericht ist nur ein Teil in der Gesamtbetrachtung Ihrer Erwerbsfähigkeit. Sollten Sie Krankengeld beziehen, wird Sie die Krankenkasse wohl auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, was Sie natürlich auch von sich aus machen können. Für Details sollten Sie ein individuelles Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung vereinbaren.
Verkehrte Weltam 06.10.2025 | 17:04
Die einen kämpfen verzweifelt um EM-Rente, inclusive brauchbarem Rehaabschlussbericht, die anderen sehen sich nicht erwerbsgemindert, kriegen eine Rehaeinschätzung"erwerbsgemindert"und sind darüber verwundert. Wie die Jungfrau zum Kinde...
Schadeam 06.10.2025 | 17:25
Was ist Ihr Ziel? Sofort in Rente - dann stellen Sie den Antrag Weiterarbeit - dann verbietet Ihnen keiner nach der Rha wieder arbeiten zu gehen. das Kranken- oder Arbeitslosengeld weiter ausschöpfen - dann warten Sie zu. Ob Sie Rente erhalten wissen Sie definitiv erst wenn über einen Antrag entschieden ist. Bisher liegt nur die "Meinung / Einschätzung" eines Arztes vor.
Alsoam 07.10.2025 | 06:37
selbst mein behandelnder Arzt hat beim Reha-Entlassungsbericht nur die Augenbraue hochgezogen und gemeint "Kliniker halt". Deshalb wird der Entlassungsbericht auch nur ein Baustein für die Entscheidungsfindung sein.
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