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Wenn Sie bei Ihren Reha-Anträgen Wünsche geäußert haben, und die sind nicht berücksichtigt worden, hätten Sie damals die Sachbearbeitung anfragen sollen: warum nicht? Im nachhinein ist da schlecht etwas zu beurteilen.
Vom Grunde her ist zu sagen, dass Wünsche i.d.R. erfüllt werden, enn es möglich ist (Indikation muß stimmen, ein Zimmer muss frei sein etc.).
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