Hallo agathe,
ja, Sie können Änderungswünsche auch dann noch mitteilen, wenn Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger bereits eine Bewilligung erteilt hat. Bitte machen Sie das unbedingt schriftlich. Sie haben die Möglichkeit, auf der Internetseite www.meine-rehabilitation.de nach Klinken entsprechend Ihrer Diagnosen zu suchen und diese auch konkret in Ihrer Mitteilung zu benennen.
Sollten Sie keinen speziellen Wunsch bzgl. der Klinik haben, reicht eine Mitteilung mit dem Hinweis aus, dass Sie mit dieser Reha und dieser Klinik nicht einverstanden sind.