Hallo Alex
Ein Wechsel der Reha-Klinik bei bereits begonnener Reha ist leider nicht mehr möglich. Eine Umschreibung der Reha-Klinik ist nur bei einer noch nicht angetretenen Rehabilitationsleistung möglich. Es steht Ihnen jedoch jederzeit frei, die Rehabilitationsleistung zu beenden und einen neuen Antrag (mit Klinikwunsch) zu stellen. Der neue Antrag wird anschließend erneut geprüft, ebenso wie Ihr Klinikwunsch. Der frühzeitige Abbruch der Rehabilitationsleistung hat hierbei keine negativen Auswirkungen auf den Neuantrag. Es entstehen Ihnen bei einem Abbruch der Rehabilitationsleistung auch keine weitere Kosten, Sie haben auch keine Einbußen bzgl. die der Reha betreffenden, laufenden Zahlungen (Übergangsgeld) zu befürchten, diese werden jedoch mit Beendigung der Leistung eingestellt. Sollten Sie bereits Zahlungen erhalten haben, welche für einen Zeitraum nach dem Abbruch bereits geleistet worden sind, so werden diese zurück gefordert (dies gilt bspw. bei einem Abbruch am heutigen Tag: wenn das Übergangsgeld bereits für den gesamten Monat Januar ausgezahlt wurde, würde die Zahlung für den Zeitraum ab Morgen bis Monatsende zurückgefordert werden). Es fallen außerdem lediglich die Kosten der Zuzahlung für Sie an, soweit Sie zum Leisten einer Zuzahlung verpflichtet sind.
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