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Experten-Antwort

Reha/Kur bei Umschulung

von Infosucherin02.04.2019 | 15:16
167 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ist es möglich während einer Umschulung über die DRV eine Kur zu bekommen ohne das die Maßnahme abgebrochen werden muss. Ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Infosucherin,

ausgegangen von der Annahme, dass die Umschulung ebenfalls über DRV durchgeführt wird, ist es tatsächlich so, dass auch während der Teilnahme an einer

sog. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (in Ihrem Fall die Umschulung) eine medizinische Rehamaßnahme über die DRV bewilligt und durchgeführt werden kann,

wenn es aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Wichtig dabei ist, das das Rehaziel - ein erfolgreicher Abschluss der Maßnahme - nicht gefährdet wird.

Es empfiehlt sich in jedem Fall eine vorherige Absprache mit der Kursleitung des jeweiligen Bildungsträgers.

Im Regelfall besteht auch für die Dauer der medizinischen Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sich die Kostenträgerschaft für diese Leistung

nicht ändert.

Unter Umständen können bei einer Umschulung durch die Arbeitsagentur hiervon abweichende Regelungen gelten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 02.04.2019 | 15:21
Grundsätzlich ja. Und da eine Reha normalerweise nur 3 Wochen dauert, wird auch das Übergangsgeld einfach weitergezahlt. Das gilt allerdings nur, falls nicht sonst noch längere Krankheitszeiten vorliegen und/oder die Leistungen so schlecht sind, dass durch die 3 Wochen der Abschluss gefährdet ist. Sprechen Sie am Besten mit Ihrem Lehrgangsleiter. Solche Fälle kommen immer wieder vor. Er kennt sich sicher schon aus und weiß, wie Ihre DRV reagiert.
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