Hallo Judith,
von der Deutschen Rentenversicherung werden grundsätzlich gem.§ 12 I Nr.2 SGBVI medizinische Rehabilitationen nicht erbracht, wenn Sie eine Altersrente von mindestens zwei Drittel der Vollrente beziehen.
Zu einer Ausnahme kann es kommen, wenn es sich um eine onkologische Reha handelt.
Wenden Sie sich mit Ihrem Reha-Antrag am besten an Ihre Krankenversicherung.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam