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Experten-Antwort

Rehamaßnahme, 45 Beitragsjahre und Druck Krankenkasse

von MI30.12.2017 | 09:47
2137 Ansichten
22 Antworten
Im April 2018 werde ich 63 Jahre alt und habe dann nur noch 6 Monate bis zur abschlagsfreien Rente.Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Seit März 2017 krank. Rehaentlassung Ende Dezember 2017 - arbeitsunfähig - Stufenweise Wiedereingliederung ist nicht erforderlich, weil: Arbeitsfähigkeit kann voraussichtlich durch stufenweise Wiedereingliederung nicht wieder hergestellt werden, weil letzte Tätigkeit nicht mehr leidens/leistungsgerecht ist. Ich bin weiterhin AU. Wie kann ich die Zeit bis dahin überbrücken? Krankenkasse übt telefonischen Druck aus und fordert den Bericht der Rehamaßnahme an.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.01.2018 | 09:08

Ob Sie die abschlagsfreie Altersrente beziehen können, wird davon abhängen, ob sie nach der Entlassung aus der Reha-Maßnahme als erwerbsgemindert eingestuft werden und ob bei Ihnen die Disposition eingeschränkt ist / wird. Warten Sie das Anschreiben der Rentenversicherung ab und lassen Sie sich anschließend persönlich beraten.

21 Antworten

Meinam 30.12.2017 | 10:01
Wie kann ich die Zeit bis dahin überbrücken? Alles mögliche. Z.b. Wohnung putzen, spazieren gehen ect. Krankenkasse übt telefonischen Druck aus und fordert den Bericht der Rehamaßnahme an. Das nennt man auch Mobbing. Ich hoffe Sie sind stark. Alternativ Telefon abklemmen.
W*lfgangam 30.12.2017 | 17:07
Hallo MI, legen Sie einfach auf und verweisen Sie die KK darauf, nur noch schriftliche Anfragen an Sie zu richten. Wie Sie bis zum 01.11. zur abschlagsfreien Rente kommen? Hmm ...wenn die KK aus der Reha-Maßnahme keine Konsequenzen/jetzt EM-Antrag stellen (das so genannte Dispositionsrecht) ziehen kann, sind Sie eben weiterhin au und stellen in diesem Fall schon 6 Monate vorher den Altersrentenantrag. 'Zickt' die KK dann (zurecht) rum, können Sie das nur mit denen direkt klären, ob die zugunsten der höheren Altersrente (mehr KK-Beiträge) auf die berechtigte EM-Rente verzichten wollen. Bis dahin warten Sie auf schriftlichen Bescheid der KK zunächst mal ab und holen sich dann ggf. Rat vor Ort – DRV-Beratungsstelle oder Rathaus/Versicherungsamt. Gruß w.
W*lfgangam 30.12.2017 | 18:57
Lieber KK-MA, sehen Sie es doch gelassen, jeder SV-MA macht nur seinen Job, so gut es geht /so die Vorgesetzten es wollen/einfordern /so man frei arbeiten/entscheiden kann ...und die für alle SV-Sicherten bestmögliche Entscheidung finden kann - im Sinne von SGB 1 und den weiteren SGB-Spielregeln. 'Gefühlt' sind aber die 'Beschwerden/Restriktionen' zu Leistungsansprüchen aus SGB 5 am höchsten, wenn Versicherte das in Kombination mit Rente nachfragen/alle KK - ich machs schon ein paar Jahre länger/habe Kontakte zu KK-MA/deren Vorgaben, daher darf ich mir das Statement auch erlauben. Gruß w. PS: > "Die "hochanständigen" DRV-MA betreiben natürlich kein "Mobbing", wenn sie ihre EM-Rentenbezieher ab und zu an ihre Mitwirkungspflichten erinnern oder sogar Rentenentziehungsverfahren androhen." ...das sind Wattebäuschen gegen die 'perverse' KK-Methodik!!! PPS: auch Ihnen und allen anderen an dieser Stelle einen 'Guten Rutsch'.
Fastrentneram 31.12.2017 | 09:11
Hallo MI, legen Sie einfach auf und verweisen Sie die KK darauf, nur noch schriftliche Anfragen an Sie zu richten.
Ja ja, immer diese "Krankenkassen-Deppen", die die Rechtslage nicht kennen und nichts weiter zu tun haben, als ihre Versicherten am Telefon zu mobben und zu terrorisieren. Nicht wahr, Ihr Superschlauen? Natürlich darf der Angerufene einfach auflegen, wenn mein "mobbender" Kollege wieder anruft. Allerdings sind wir trotz unserer Dummheit dazu in der Lage, unsere Anliegen auch schriftlich zu vermitteln. Aber vermutlich ist das dann auch "Mobbing", wenn der Versicherte Frühmorgens um 9 vom Posteboten aus dem Bett geklingelt wird, damit er ihm einen Einschreibebrief übergeben kann, nicht wahr? Wir sind aber auch gemein. Anstatt einfach nur kommentarlos das Krankengeld auszuzahlen bis die maximale Anspruchsdauer abgelaufen ist, belästigen wir unsere Versicherten auch noch mit unhöflichen Mobbing- und Terror-Attacken. Allerdings dürfen Sie auch gerne zur Kenntnis nehmen, dass durch diese "unverschämten" Maßnahmen schon so macher Drückeberger entlarvt worden ist. Die "hochanständigen" DRV-MA betreiben natürlich kein "Mobbing", wenn sie ihre EM-Rentenbezieher ab und zu an ihre Mitwirkungspflichten erinnern oder sogar Rentenentziehungsverfahren androhen. Oder?
Fakt ist nunmal, dass die Mitarbeiter der Krankenkassen häufig versuchen, ihre Versicherten mit „unlauteren“ Methoden unter Druck zu setzen und diese erst bei einer Beratung der DRV über ihre wirklichen Rechte aufgeklärt werden. Da können Sie sich noch so ereifern. Es bleibt eine traurige Tatsache! In dieser Beziehung sind die Krankenkassen von dem Begriff „sozial“ weit entfernt. Auch die wenigen schwarzen Schafe unter den Versicherten ändern die bestehende Situation nicht.
Genervteram 31.12.2017 | 10:49
Das geht sogar so weit, dass Sachbearbeiter der KK Ihren Versicherten anbieten, einen Rentenantrag für Sie aufzunehmen und zwar nicht als Hilfe, sondern allein um die Versicherten aus dem Krankengeldbezug zu bekommen. Es sollte daher von Seiten der DRV überdacht werden, ob es klug ist, Mitarbeiter der KK als Versichertenberater einzusetzen, da diese häufig einem Konflikt zwischen dem Auftrag ihres Arbeitgebers und der Aufgabe der DRV ausgesetzt sind.
Genervter Mitleseram 31.12.2017 | 14:09
Genervter schrieb

Das geht sogar so weit, dass Sachbearbeiter der KK Ihren Versicherten anbieten, einen Rentenantrag für Sie aufzunehmen und zwar nicht als Hilfe, sondern allein um die Versicherten aus dem Krankengeldbezug zu bekommen.

Es sollte daher von Seiten der DRV überdacht werden, ob es klug ist, Mitarbeiter der KK als Versichertenberater einzusetzen, da diese häufig einem Konflikt zwischen dem Auftrag ihres Arbeitgebers und der Aufgabe der DRV ausgesetzt sind.

Seit wann reicht das simple Ausfüllen eines Rentenantrages aus, um einen Versicherten aus dem Krankengeldbezug zu bekommen? Entweder besteht ein Rentenanspruch, dann ist es eigentlich auch selbstverständlich, dass der Versicherte unverzüglich einen Rentenantrag stellt. Oder es besteht kein Rentenanspruch, dann hat sich der KK-Mitarbeiter unnötige Arbeit gemacht. Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass sehr viele Dauerkranke schlicht und einfach mit dem Ausfüllen eines Rentenantrages überfordert sind, ist das Angebot der KK-Mitarbeiter eigentlich nur zu begrüßen.
Friedhelmam 31.12.2017 | 14:39
Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind. Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld. Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.
Kaiseram 31.12.2017 | 18:42
Genervter schrieb

Genau diese Antwort zeigt nur, dass Sie keinen blassen Schimmer von der Realität haben.

Zur Rentenantragstellung geht man nicht zur Krankenkasse, es sei denn man versucht wie Sie, seine Brötchen beim Frisör zu erstehen.[/quote]

Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind.

Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld.

Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.

[/quote]

Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert.

Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt.

Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich.

Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache!

Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.

Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind. Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld. Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.
Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert. Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt. Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich. Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache! Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.
Und Du bist einer der Ersten der schreit wenn die KK die Beiträge erhöht.
Genervteram 01.01.2018 | 08:53
Kaiser schrieb

Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind.

Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld.

Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.

[/quote]

Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert.

Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt.

Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich.

Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache!

Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.

[/quote]

Und Du bist einer der Ersten der schreit wenn die KK die Beiträge erhöht.

Genau diese Antwort zeigt nur, dass Sie keinen blassen Schimmer von der Realität haben. Zur Rentenantragstellung geht man nicht zur Krankenkasse, es sei denn man versucht wie Sie, seine Brötchen beim Frisör zu erstehen.
Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind. Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld. Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.
Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert. Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt. Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich. Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache! Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.
Und Du bist einer der Ersten der schreit wenn die KK die Beiträge erhöht.
Wieder ein User der außer Unsinn nichts zu sagen hat. Wer die Medien regelmäßig verfolgt, weiß auch, dass die KK 2017 enorme Überschüsse eingenommen haben. Also erst denken, dann schreiben!
Genervteram 31.12.2017 | 17:05
Friedhelm schrieb

Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind.

Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld.

Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.

Genau diese Antwort zeigt nur, dass Sie keinen blassen Schimmer von der Realität haben. Zur Rentenantragstellung geht man nicht zur Krankenkasse, es sei denn man versucht wie Sie, seine Brötchen beim Frisör zu erstehen.
Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind. Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld. Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.
Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert. Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt. Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich. Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache! Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.
Friedhelmam 01.01.2018 | 11:29
Genervter schrieb

Genau diese Antwort zeigt nur, dass Sie keinen blassen Schimmer von der Realität haben.

Zur Rentenantragstellung geht man nicht zur Krankenkasse, es sei denn man versucht wie Sie, seine Brötchen beim Frisör zu erstehen.[/quote]

Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind.

Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld.

Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.

[/quote]

Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert.

Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt.

Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich.

Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache!

Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.

[/quote]

Und Du bist einer der Ersten der schreit wenn die KK die Beiträge erhöht.[/quote]

Wieder ein User der außer Unsinn nichts zu sagen hat.

Wer die Medien regelmäßig verfolgt, weiß auch, dass die KK 2017 enorme Überschüsse eingenommen haben.

Also erst denken, dann schreiben!

Das sollten SIE mal beherzigen, anstatt hier andauernd andere Schreiber zu beleidigen. Überschüsse konnten die Krankenkassen wohl nur deshalb erzielen, weil sie sparsam gehaushaltet haben. Würden sie nicht darauf achten, dass kein Versicherter unberechtigt lange Krankengeld erhält, wäre es ruckzuck vorbei mit den Überschüssen. Konnten Sie so weit folgen? Falls nicht, bitte noch einmal lesen!
Friedhelmam 01.01.2018 | 11:23
Genervter schrieb

Genau diese Antwort zeigt nur, dass Sie keinen blassen Schimmer von der Realität haben.

Zur Rentenantragstellung geht man nicht zur Krankenkasse, es sei denn man versucht wie Sie, seine Brötchen beim Frisör zu erstehen.[/quote]

Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind.

Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld.

Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.

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Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert.

Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt.

Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich.

Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache!

Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.

Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind. Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld.
Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert....
Lesen und richtig interpretieren scheint nicht gerade Ihr Ding zu sein. Deshalb versuchen Sie es bitte noch einmal: Zitat aus meinem obigen Beitrag: "Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld." "...und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen..." heißt genau WAS ??
Genervteram 01.01.2018 | 14:19
Genau diese Antwort zeigt nur, dass Sie keinen blassen Schimmer von der Realität haben. Zur Rentenantragstellung geht man nicht zur Krankenkasse, es sei denn man versucht wie Sie, seine Brötchen beim Frisör zu erstehen.
Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind. Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld. Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.
Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert. Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt. Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich. Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache! Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.
Und Du bist einer der Ersten der schreit wenn die KK die Beiträge erhöht.
Wieder ein User der außer Unsinn nichts zu sagen hat. Wer die Medien regelmäßig verfolgt, weiß auch, dass die KK 2017 enorme Überschüsse eingenommen haben. Also erst denken, dann schreiben!
Jetzt Rate mal, weshalb die KK Überschüsse erwirtschaften. Als "Vordenker" dürfte das doch nicht all zu schwierig sein.
Mit unlauteren Methoden Überschüsse zu erzielen halten Sie also für legitim? Ja dann! Sie können argumentieren wie Sie wollen, dass Versicherte erst bei der RV über ihre Rechte aufgeklärt werden, was den Zeitpunkt oder die Notwendigkeit einer Rentenantragstellung hervorgeht, weil sie zuvor durch die KK unlauter unter Druck gesetzt wurden, ist tägliche Praxis. Glücklicherweise setzen sich aber immer mehr gegen diese Methoden zur Wehr. Dass Leute wie Sie, diese Praxis unterstützen ist klar, sonst gäbe es Sie ja nicht. Ein „soziales Gewissen“ scheinen sie eh nicht zu besitzen. Ich für meinen Teil, werde weiterhin diesbezüglich Versicherte unterstützen, sich gegen entsprechende KK-Mitarbeiter auf legalem Wege zu wehren und Leuten wie Ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ein guter Vorsatz für 2018!
Friedhelmam 01.01.2018 | 14:34
Genervter schrieb

Genau diese Antwort zeigt nur, dass Sie keinen blassen Schimmer von der Realität haben.

Zur Rentenantragstellung geht man nicht zur Krankenkasse, es sei denn man versucht wie Sie, seine Brötchen beim Frisör zu erstehen.[/quote]

Es ist keinesfalls unrealistisch, dass Krankenkassenmitarbeiter bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen und EM-Renten behilflich sind.

Schließlich haben sie ein BERECHTIGTES Interesse daran, dass ihre Versichterten die Leistungen erhalten, die ihnen ZUSTEHEN und nicht unnötig lange Krankengeld beziehen anstatt Renten oder Arbeitslosengeld.

Meinen eigenen Erfahrungen nach, sind viele Krankenkassen noch viel zu geduldig.

[/quote]

Das Hauptinteresse der KK besteht darin, die Krankengeldzahlung einstellen zu können. Dass Sie das im Interesse der Versicherten sehen, ist mehr als blauäugig interpretiert.

Insbesondere wenn das Krankengeld deutlich höher als die zu erwartende Rente ist (was sehr häufig der Fall ist) Ihre Interpretation ad absurdum geführt.

Wenn es den Krankenkassen dann tatsächlich um die Versicherten gehen würde, wäre ja der unnötige zeitliche Druck einer Rentenantragstellung gar nicht erforderlich.

Sie können ja gern Ihr heiles Weltbild diesbezüglich behalten. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache!

Das könnten Ihnen sehr viele Betroffene bestätigen.

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Und Du bist einer der Ersten der schreit wenn die KK die Beiträge erhöht.[/quote]

Wieder ein User der außer Unsinn nichts zu sagen hat.

Wer die Medien regelmäßig verfolgt, weiß auch, dass die KK 2017 enorme Überschüsse eingenommen haben.

Also erst denken, dann schreiben![/quote]

Jetzt Rate mal, weshalb die KK Überschüsse erwirtschaften.

Als "Vordenker" dürfte das doch nicht all zu schwierig sein.[/quote]

Mit unlauteren Methoden Überschüsse zu erzielen halten Sie also für legitim?

Ja dann!

Sie können argumentieren wie Sie wollen, dass Versicherte erst bei der RV über ihre Rechte aufgeklärt werden, was den Zeitpunkt oder die Notwendigkeit einer Rentenantragstellung hervorgeht, weil sie zuvor durch die KK unlauter unter Druck gesetzt wurden, ist tägliche Praxis.

Glücklicherweise setzen sich aber immer mehr gegen diese Methoden zur Wehr.

Dass Leute wie Sie, diese Praxis unterstützen ist klar, sonst gäbe es Sie ja nicht.

Ein „soziales Gewissen“ scheinen sie eh nicht zu besitzen.

Ich für meinen Teil, werde weiterhin diesbezüglich Versicherte unterstützen, sich gegen entsprechende KK-Mitarbeiter auf legalem Wege zu wehren und Leuten wie Ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Ein guter Vorsatz für 2018!

Die Versicherten darauf hinzuweisen, dass Sie Anspruch auf EM-Rente haben könnten und ihnen anzubieten, sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche zu unterstützen, sind keine unlauteren Methoden. Wenn allerdings nach Aufforderung der KK zur Stellung eines Reha-Antrages schamlos die Zehn-Wochen-Frist ausgenutzt wird, obwohl es dafür keine zwingende Notwendigkeit gibt, nur um möglichst auch noch den letzten Cent Krankengeld abzugreifen, dann ist das mindestens unmoralisch, vielleicht sogar eine unlautere Methode....
memyselfam 02.01.2018 | 10:42
nicht mehr ans Telefon gehen bei unbekannter oder unterdrückter Nummer ... dann hört es irgendwann aus. Mache ich bei lästigen Werbeanrufen schon seit langem so.
=//=am 03.01.2018 | 13:41
Ich finde es grundsätzlich okay, wenn Krankenkassen-MA ihre Mitglieder zur Reha-Antragstellung auffordern. Aber dies sollte immer nur schriftlich erfolgen oder aus Anlass einer persönlichen Vorsprache. Ich habe schon sehr oft erlebt, dass gerade nicht so "stabile" Versicherte aufgrund des Telefonterrors, der manchmal betrieben wird, total verunsichert waren und schon Depressionen bekamen. Was ich auch absolut nicht verstehen kann, dass manche KK erst nach vielen Monaten, manchmal erst nach 1 Jahr, zur Reha-Antragstellung auffordern, andere bereits nach ganz kurzer Zeit (z.B. nach 3 - 4 Monaten). Und zwar egal, welches Krankheitsbild vorliegt. Übrigens werden DRV-MA ihre Kundschaft nicht laufend telefonisch kontaktieren, wenn der Mitwirkungspflicht nicht gefolgt wird, schon gar nicht bei Rentenentziehungen! Diese sind immer nach § 24 SGB X schriftlich anzukündigen.
Realistam 03.01.2018 | 19:07
Und SIE? Vor meiner Berentung war ich über zwei Jahre lang im Krankengeldbezug, weil sich während meiner AU-Zeit die Diagnose geändert hatte und somit ein neuer KG-Anspruch entstanden ist. Während dieser Zeit hatte ich mehrmals das Vergnügen, mit meinem zuständigen KK-MA zu telefonieren und mich dabei ganz nett mit ihm zu unterhalten. Warum SIE sich einbilden, die große Ahnung zu haben und alle Andersdenkenden auf ziemlich arrogante Weise abzukanzeln, kann ich nicht nachvollziehen. An Ihrer besonderen Intelligenz kann es allerdings definitiv nicht liegen. Vermutlich haben Sie im realen Leben nichts zu melden und sind deshalb immer so "genervt"....
=//=am 03.01.2018 | 16:02
Übrigens werden DRV-MA ihre Kundschaft nicht laufend telefonisch kontaktieren, wenn der Mitwirkungspflicht nicht gefolgt wird, schon gar nicht bei Rentenentziehungen! Diese sind immer nach § 24 SGB X schriftlich anzukündigen.
Aufforderungen zum Reha-Antrag erfolgen auch immer schriftlich, weil die Krankenkassen wohl kaum telefonisch Dispositionsrechte einschränken können. Und dass die DRV-Mitarbeiter lieber Briefe schreiben anstatt anzurufen, liegt schlicht und einfach daran, dass Behörden keinen Wert auf persönlichen Kundenkontakt und Kundenbindung legen. Bei profitorientierten Privatunternehmen ist das schon alleine aus Wettbewerbsgründen anders. Mir persönlich ist ein persönliches Gespräch mit meinem KK-Mitarbeiter lieber als ein unpersönlicher Brief. Dann kann man nämlich sofort Mißverständnisse aus dem Weg räumen, ohne dem Sachbearbeiter erst hinterher telefonieren zu müssen....
Eine Anhörung nach § 24 SGB X sowie ein Entziehungsbescheid MUSS aber schriftlich erfolgen. Und dass MA von Behörden keinen Wert auf persönlichen oder telefonischen Kontakt legen, halte ich für schlichtweg falsch. Voraussetzung ist, dass respektvoll miteinander umgegangen wird. Ich kenne es leider auch anders (Kundschaft wird unverschämt und frech).
Genervteram 03.01.2018 | 20:07
Realist schrieb

Und SIE?

Vor meiner Berentung war ich über zwei Jahre lang im Krankengeldbezug, weil sich während meiner AU-Zeit die Diagnose geändert hatte und somit ein neuer KG-Anspruch entstanden ist.

Während dieser Zeit hatte ich mehrmals das Vergnügen, mit meinem zuständigen KK-MA zu telefonieren und mich dabei ganz nett mit ihm zu unterhalten.

Warum SIE sich einbilden, die große Ahnung zu haben und alle Andersdenkenden auf ziemlich arrogante Weise abzukanzeln, kann ich nicht nachvollziehen.

An Ihrer besonderen Intelligenz kann es allerdings definitiv nicht liegen.

Vermutlich haben Sie im realen Leben nichts zu melden und sind deshalb immer so "genervt"....

Wie oft sind Sie denn schon telefonisch oder persönlich durch einen Mitarbeiter der KK zu einer Antragstellung aufgefordert worden? Noch nie? Dann behalten Sie doch besser Ihre theoretischen Weisheiten für sich und benennen sich um in „Theoretiker“!
Und SIE? Vor meiner Berentung war ich über zwei Jahre lang im Krankengeldbezug, weil sich während meiner AU-Zeit die Diagnose geändert hatte und somit ein neuer KG-Anspruch entstanden ist. Während dieser Zeit hatte ich mehrmals das Vergnügen, mit meinem zuständigen KK-MA zu telefonieren und mich dabei ganz nett mit ihm zu unterhalten. Warum SIE sich einbilden, die große Ahnung zu haben und alle Andersdenkenden auf ziemlich arrogante Weise abzukanzeln, kann ich nicht nachvollziehen. An Ihrer besonderen Intelligenz kann es allerdings definitiv nicht liegen. Vermutlich haben Sie im realen Leben nichts zu melden und sind deshalb immer so "genervt".... [/ Sie scheinen ja aktuell ein großes Mitteilungsbedürfnis zu haben, was auch andere User in anderen Beiträgen schon kritisiert haben, da Sie rein polemisch und unzutreffend argumentieren. Halten Sie sich doch besser zurück. Das wäre für Sie und alle User hier besser. Sie haben einfach kein fachliches Wissen. Für dieses Forum sind Sie alles, nur keine Bereicherung!
Rosannaam 04.01.2018 | 11:20
Genervter schrieb

Wie oft sind Sie denn schon telefonisch oder persönlich durch einen Mitarbeiter der KK zu einer Antragstellung aufgefordert worden?

Noch nie? Dann behalten Sie doch besser Ihre theoretischen Weisheiten für sich und benennen sich um in „Theoretiker“![/quote]

Und SIE?

Vor meiner Berentung war ich über zwei Jahre lang im Krankengeldbezug, weil sich während meiner AU-Zeit die Diagnose geändert hatte und somit ein neuer KG-Anspruch entstanden ist.

Während dieser Zeit hatte ich mehrmals das Vergnügen, mit meinem zuständigen KK-MA zu telefonieren und mich dabei ganz nett mit ihm zu unterhalten.

Warum SIE sich einbilden, die große Ahnung zu haben und alle Andersdenkenden auf ziemlich arrogante Weise abzukanzeln, kann ich nicht nachvollziehen.

An Ihrer besonderen Intelligenz kann es allerdings definitiv nicht liegen.

Vermutlich haben Sie im realen Leben nichts zu melden und sind deshalb immer so "genervt"....

[/

Sie scheinen ja aktuell ein großes Mitteilungsbedürfnis zu haben, was auch andere User in anderen Beiträgen schon kritisiert haben, da Sie rein polemisch und unzutreffend argumentieren.

Halten Sie sich doch besser zurück.

Das wäre für Sie und alle User hier besser.

Sie haben einfach kein fachliches Wissen.

Für dieses Forum sind Sie alles, nur keine Bereicherung!

Aha, Sie kennen also die IP-Adresse des Users der sich "@Realist" nennt oder woher wollen Sie wisen, dass er bereits andere Beiträge geschrieben hat? Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Woher wollen Sie denn wissen, was die Mehrheit der anderen User denken? Interessant, dass ausgerechnet SIE das schreiben. Gruß Rosanna
Franz Josefam 04.01.2018 | 18:05
Rosanna schrieb

Aha, Sie kennen also die IP-Adresse des Users der sich "@Realist" nennt oder woher wollen Sie wisen, dass er bereits andere Beiträge geschrieben hat?

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Woher wollen Sie denn wissen, was die Mehrheit der anderen User denken?

Interessant, dass ausgerechnet SIE das schreiben.

Gruß Rosanna

Sie scheinen ja aktuell ein großes Mitteilungsbedürfnis zu haben, was auch andere User in anderen Beiträgen schon kritisiert haben,.....
Aha, Sie kennen also die IP-Adresse des Users der sich "@Realist" nennt oder woher wollen Sie wisen, dass er bereits andere Beiträge geschrieben hat? Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Woher wollen Sie denn wissen, was die Mehrheit der anderen User denken? Interessant, dass ausgerechnet SIE das schreiben. Gruß Rosanna
DANKE für diesen köstlichen Beitrag, @Rosanna!
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Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

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6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

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8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

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