Guten Tag Alex,
es ist nachvollziehbar, dass die von Ihnen geschilderte Situation Sie extrem belastet.
Ihre Informationen zusammengefasst, geht es Ihnen darum, kurzfristig zu klären, unter welchen Voraussetzungen das Krankengeldes während Ihrer aktuellen Arbeitsunfähigkeit wieder gezahlt werden kann bzw. welchen Unterlagen dazu ggf. notwendig sind.
Da für den Anspruch und die Zahlung des Krankengeldes Ihre gesetzliche Krankenkasse zuständig ist, sollten Sie kurzfristig mit der dortigen Sachbearbeitung Kontakt aufnehmen. Denn nur dort kann man Ihnen verlässliche Auskünfte zu Ihren dringenden Fragen geben.