Guten Morgen,
dem Grunde nach ist die Rentenversicherung für aktiv berufstätige Versicherte zuständig. Das bedeutet von hier aus der Ferne, dass eine Weiterleitung von der RV zur KV aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sein müsste. Auf diese Prüfung haben Sie nur geringen Einfluss. Aber, selbst wenn Sie wieder eine medizinische Reha-Leistung von Ihrer Krankenversicherung erhalten, haben Sie ein Wunsch - und Wahlrecht hinsichtlich der Auswahl der Reha-Einrichtung. Sofern berechtigte Wünsche bestehen, kann sich die Krankenkasse dem nicht Entziehen. Machen Sie sich also schlau z.B. über www.rehakliniken.de und suchen Sie sich eine Wunsch-Einrichtung entsprechend Ihrer Diagnosen aus, die auch medizinisch-beruflich rehabilitiert.
Freundliche Grüße
Hallo,
MBO-Leistungen sind in der Hauptmaßnahme individuelle medizinische Leistungen zur Rehabilitation haben aber intensivere berufliche Ansätze (MBO=medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation).
Sofern Sie nicht von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden oder im EM-Rentenverfahren ein Angebot erhalten haben, können Sie selbstverständlich auch auf die Leistung verzichten.
Freundliche Grüße
Du bist berufstätig und die Krankenkasse war der Kostenträger? Das ist aber extrem ungewöhnlich und muss irgendwo begründet sein.
Es ist zwar „normal“ das der Antrag mal zu Überprüfung zur Kasse kommt, aber das bedeutet noch lange nicht, dass die auch die Kosten übernehmen.
Inhaltlich ist es so, wie der Experte schon schrieb: suche Dir eine Klinik selber aus, vor Ort werden dann geeignete Therapien erarbeitet.
Du könntest auch versuchen eine MBOr statt einer rein medizinischen Reha zu beantragen, vielleicht passt das besser zu Dir?
Auch besteht die Möglichkeit im Anschluss der medizinischen Reha noch eine Leistung zur Teilhabe zu machen.
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