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Experten-Antwort

Rehamaßnahme via DRV

von Rentner1110.12.2018 | 12:27
63 Ansichten
11 Antworten
Hallo, kann man darauf bestehen, eine Rehamassnahme von der DRV genehmigt zu bekommen? Es geht, darum, dass ich erst eine von der DRV bekommen habe, die letzte wurde dann aber an die KK weitergegeben. War auch ganz ok, allerdingt hat man mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass man gar keine Berufserprobung durchführen würde, das die bei KK Rehas nicht erforderlich ist. Dass ich das möchte, bzw. dass das der Grund für die Reha ist, stand ganz deutlich im Antrag mit drin, dass es um Überprüfung, Stabilisierung und im Idealfall Besserung der Arbeitsfähigkeit geht. Die KK Rehamaßnahme war soweit in Ordnung, nur eben am Grund knapp vorbei. Vielleicht weiß hier jemand was dazu. Ich danke

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.12.2018 | 07:16

Guten Morgen,

dem Grunde nach ist die Rentenversicherung für aktiv berufstätige Versicherte zuständig. Das bedeutet von hier aus der Ferne, dass eine Weiterleitung von der RV zur KV aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sein müsste. Auf diese Prüfung haben Sie nur geringen Einfluss. Aber, selbst wenn Sie wieder eine medizinische Reha-Leistung von Ihrer Krankenversicherung erhalten, haben Sie ein Wunsch - und Wahlrecht hinsichtlich der Auswahl der Reha-Einrichtung. Sofern berechtigte Wünsche bestehen, kann sich die Krankenkasse dem nicht Entziehen. Machen Sie sich also schlau z.B. über www.rehakliniken.de und suchen Sie sich eine Wunsch-Einrichtung entsprechend Ihrer Diagnosen aus, die auch medizinisch-beruflich rehabilitiert.

Freundliche Grüße

Experten-Antwortam 11.12.2018 | 12:44

Hallo,

MBO-Leistungen sind in der Hauptmaßnahme individuelle medizinische Leistungen zur Rehabilitation haben aber intensivere berufliche Ansätze (MBO=medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation).

Sofern Sie nicht von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden oder im EM-Rentenverfahren ein Angebot erhalten haben, können Sie selbstverständlich auch auf die Leistung verzichten.

Freundliche Grüße

9 Antworten

Rentner11am 10.12.2018 | 12:41
Nachtrag: bin noch berufstätig!
Rentner11am 11.12.2018 | 10:23
Danke an den Experten! Die Reha war ja in der gewünschten Klinik, wo durchaus auch Arbeitserprobungen durchgeführt werden, aber eben nicht, wenn die KK der Kostenträger ist! Es war meine Intention, die Arbeitsfähigkeit erproben, stabilisieren bzw. wiederherstellen zu lassen! Aber diesbezüglich wurde halt nichts gemacht, weil es keine DRV, sondern eine rein medizinische Reha über die KK war. Wenn ich eine neue beantrage, und das dann wieder an die KK weitergeleitet wird, kann ich die Reha dann ablehnen (wenn schon ein Widerspruch nicht möglich ist!), bzw einfach nicht antreten?
Claudiam 11.12.2018 | 10:46
Du bist berufstätig und die Krankenkasse war der Kostenträger? Das ist aber extrem ungewöhnlich und muss irgendwo begründet sein. Es ist zwar „normal“ das der Antrag mal zu Überprüfung zur Kasse kommt, aber das bedeutet noch lange nicht, dass die auch die Kosten übernehmen. Inhaltlich ist es so, wie der Experte schon schrieb: suche Dir eine Klinik selber aus, vor Ort werden dann geeignete Therapien erarbeitet. Du könntest auch versuchen eine MBOr statt einer rein medizinischen Reha zu beantragen, vielleicht passt das besser zu Dir? Auch besteht die Möglichkeit im Anschluss der medizinischen Reha noch eine Leistung zur Teilhabe zu machen.
Rentner11am 11.12.2018 | 13:23
Danke, mich hat keiner aufgefordert... Mal sehen, was mein Arzt meint
Rentner11am 11.12.2018 | 13:23
Danke, mich hat keiner aufgefordert... Mal sehen, was mein Arzt meint
Rentner11am 11.12.2018 | 13:23
Danke, mich hat keiner aufgefordert... Mal sehen, was mein Arzt meint
Rentner11am 11.12.2018 | 16:01
Was ich jetzt gelesen habe, trifft auf mich gar nicht zu. Ich bin nicht dauernd arbeitsunfähig und auch sonst passt es nicht... Grade 3 Jahre vor der Rente
Urselam 12.12.2018 | 11:37
Irgendwie klingt es etwas verwirrt bei dir. Erst erwartest du berufliche Rehabilitation und wenn man Dir zb MBOR oder so vorschlägt, dann willst du das auch wieder nicht? Ja was willst du denn? Wenn du allerdings 3 Jahre vor der Altersrente stehst wirst du nicht mehr viel Leistungen von der DRV erwarten können. Was spricht dagegen, alles so zu lassen wie es ist?
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