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Experten-Antwort

Rehapsychologen ?

von Bernd Schmidt06.05.2011 | 06:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Anwesenden. Ich war 2001 aufgrund meiner Behinderung das Letzte mal in Reha. Im Abschlußbericht, den ich an meinen Wohnort geschickt bekam, waren einige Dinge falsch, was vorwiegend von der Psychotherapie stammte. Da ich jetzt wieder in Reha muß, weil es um meine eventuelle Berentung geht, möchte ich fragen, ob ich Sitzungen beim Psychologen ablehnen kann ? Und hat das dann nachteilige Auswirkungen auf meinen Rentenantrag ? Oder gehören die Sitzungen zu meiner Mitwirkungspflicht ? Ich bin 1962 geboren. Danke Bernd Schmidt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Wesentlichen kann ich mich den Ausführungen von Klemens anschließen.

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28 Antworten

Klemensam 06.05.2011 | 09:00
Zu irgendetwas zwingen kann Sie niemand und damit können Sie im Prinzip auch alles verweigern. Allerdings haben Sie dann auch die dadurch womöglich entstehenden negativen Konsequenzen zu tragen... Machen Sie z.b. eine orthopädische Reha brauchen Sie sicher auf ihren Wunsch hin nicht an psychologischen Sitzungen teilnehmen. Müssen Sie aber in eine psycho-somatische Reha , gehören psychologische Gespräche/Sitzungen natürlich unabdingbar zur Beurteilung ihrer Erwerbsfähigkeit dazu. Verweigern Sie diese dann wird man in der Reha sicher keine Aussage zu ihrer EM machen können. Dies wäre für einen EM-Antrag natürlich nicht von Vorteil. Bei psychiatrischen Erkrankungen sind Gespräche in einer Reha mit dem Psychologen/Psychiater nun mal absolut notwendig , um diese Erkrankungen überhaupt hinsichtlich einer Erwerbsminderung beurteilen zu können. Und das damals in 2001 - iher Meinung nach - falsche Dinge berichtet wurden , heisst ja nun nicht das es diesmal wieder so sein wird. Sie sollten etwas positiver die Reha angehen und nicht gewisse Therapien gleich in Frage stellen oder gar sofort ablehnen. Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.
Bernd Schmidtam 06.05.2011 | 09:11
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor kurzem habe ich von der DRV erfahren, daß Beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, daß beim Abschlußgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird ? Bernd Schmidt
Klemensam 06.05.2011 | 11:58
Zitat von Bernd Schmidt anzeigenausblenden
Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.
Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor kurzem habe ich von der DRV erfahren, daß Beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, daß beim Abschlußgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird ? Bernd Schmidt
Das der alte Bericht noch bei den Akten liegt ist doch klar. Das dieser vernichtet ( also verbrannt, zerrissen etc. ) wird , darauf hat man natürlich keinen Anspruch. Warum auch ? Mit Sicherheit hat die RV aber den alten Bericht seinerzeit nicht berückichtigt, sonderrn zur Entscheidungsfindung nur den neuen Bericht verwendet. Sollte es anders sein wäre dies ein schwerer Verfahrensfehler seitens der RV den man rechtlich sofort per Fachanwalt / Sozialverband angreifen sollte. Da hätte die RV dann aber ganz schlechte Karten im weiteren Verfahren.... Zum Zeitpunkt des Abschlussgespräch existiert der ausführliche Rehaentlassbericht noch nicht, da das Abschlussgespräch und dessen Ergebnis/Vereinbarungen die dort getroffen werden auch noch mit in den Bericht einfliessen. Da von dem Abschlussgespräch bis zum Entlasstag dann meistens nur sehr wenige Tage vergehen, wird der Bericht dann noch nicht fertig sein. Außerdem kann eine Rehaklinik schon aus rein logistischen Gründen nun nicht Entlassberichte vorab erstellen, dem Patienten dann zur " Absegnung " erstmal vorlegen und dann noch womöglich gewünschte Korrekturen gleich vornehmen. Das ist völlig unüblich und wäre nir in absoluten Ausnahmefällen überhaupt denk - und machbar. Am Entlassungstag bekommt man ja darum auch nur einen Kurzbrief mit. Der ausführliche Entlassungsberricht wird erst dann ca. 1-2 Wochen nach der Entlassung geschrieben. Insofern werden Sie wohl keine Chance haben noch während ihrer Rehaaufenthaltes den ausführlichen Bericht einzusehen, weil dieser zu dem Zeitpunkt dann noch gar nicht existiert.... Aber Fragen können und sollten Sie danach natürlich, ob diese Möglichkeit vielleicht doch besteht. Halte die Chance aber für sehr gering. Auf jeden Fall sollten Sie aber im Abschlussgespräch ihren Arzt darum bitten, das man ihnen direkt eine Kopie des ausführlichen Entlassungsberichtes dann zusendet. Ob dies aber gemacht wird oder nicht, liegt alleine in der Entscheidung der Klinik. Bei psychiatrischen Erkrankungen und einer - möglichen - Gefährdung des Patienten durch eigenständige Einsichtnahme in den Bericht wird dies nicht gemacht. Sie haben aber immer noch die Möglichkeit bei ihrer RV den Bericht dann anzufordern. Bei einem Sperrvermerk durch die Rehaklinik würde er aber ihrem behandendem Arzt statt ihnen direkt zugesandt.
Klemensam 06.05.2011 | 12:05
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.
Ich habe das gemacht, hat Monate gedauert und etliche Anrufe, bis ich darauf überhaupt eine Antwort erhielt. Alles was ich als unrichtig richtiggestellt habe, wurde zerredet. In meinen Augen absolut Sinnlos. Ob es was brachte, weiß ich noch nicht. Die Neuausfertigung des Kurberichtes habe ich ja nicht erhalten. Anna
Nicht alle Einwände des Patienten gegen einen Rehabericht werden dann auch von den Ärzten der Rehaklinik so gesehen und/oder einfach so akzeptiert ! Die Sichtweise des Patienten und der des Rehaarztes über gewissse Sachverhalte/ Dinge kann und ist da schon oft sehr unterschiedlich und konträr. Und wenn der Arzt das eben anders sieht als man selbst, wird er - aus seiner Sicht ja auch völlig zu Recht - den Teufel tun und einfach den Bericht ändern.
Sozialrechtleram 06.05.2011 | 16:45
Zitat von Bernd Schmidt anzeigenausblenden
Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.
Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor kurzem habe ich von der DRV erfahren, daß Beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, daß beim Abschlußgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird ? Bernd Schmidt
Teilen Sie der DRV mit, daß Sie ihre konkludent oder schriftlich gegebene Einwilligungserklärung der Übersendung des damaligen Rehaberichtes mit sofortiger Wirkung widerrufen. Die DRV darf die Berichte dann nicht mehr nutzen und hat sie auch zu löschen, also in den Reißwolf zu verfrachten. Wenn die das nicht wollen, wenden Sie sich an den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenchutz oder an die Aufsichtsbehörde. Sopllte der Bericht trotzdem noch auftauchen klönnen Sie Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. Wichtig ist, daß Sie die DRV unter Fristsetzung zur Löschung auffordern und einen Bescheid verlangen. Weigern die sich, können Sie klagen. Wie von mir schon immer vertreten: Reha-Entlassungsberichte gehören nicht in die Hände der DRV, egal, ob nun von Psychologen, Psychiatern oder Othopäden. Die npützen nix, sondern können nur Schaden anrichten.
Sozialrechtleram 06.05.2011 | 16:49
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor kurzem habe ich von der DRV erfahren, daß Beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, daß beim Abschlußgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird ? Bernd Schmidt
Das der alte Bericht noch bei den Akten liegt ist doch klar. Das dieser vernichtet ( also verbrannt, zerrissen etc. ) wird , darauf hat man natürlich keinen Anspruch. Warum auch ? Mit Sicherheit hat die RV aber den alten Bericht seinerzeit nicht berückichtigt, sonderrn zur Entscheidungsfindung nur den neuen Bericht verwendet. Sollte es anders sein wäre dies ein schwerer Verfahrensfehler seitens der RV den man rechtlich sofort per Fachanwalt / Sozialverband angreifen sollte. Da hätte die RV dann aber ganz schlechte Karten im weiteren Verfahren.... Zum Zeitpunkt des Abschlussgespräch existiert der ausführliche Rehaentlassbericht noch nicht, da das Abschlussgespräch und dessen Ergebnis/Vereinbarungen die dort getroffen werden auch noch mit in den Bericht einfliessen. Da von dem Abschlussgespräch bis zum Entlasstag dann meistens nur sehr wenige Tage vergehen, wird der Bericht dann noch nicht fertig sein. Außerdem kann eine Rehaklinik schon aus rein logistischen Gründen nun nicht Entlassberichte vorab erstellen, dem Patienten dann zur " Absegnung " erstmal vorlegen und dann noch womöglich gewünschte Korrekturen gleich vornehmen. Das ist völlig unüblich und wäre nir in absoluten Ausnahmefällen überhaupt denk - und machbar. Am Entlassungstag bekommt man ja darum auch nur einen Kurzbrief mit. Der ausführliche Entlassungsberricht wird erst dann ca. 1-2 Wochen nach der Entlassung geschrieben. Insofern werden Sie wohl keine Chance haben noch während ihrer Rehaaufenthaltes den ausführlichen Bericht einzusehen, weil dieser zu dem Zeitpunkt dann noch gar nicht existiert.... Aber Fragen können und sollten Sie danach natürlich, ob diese Möglichkeit vielleicht doch besteht. Halte die Chance aber für sehr gering. Auf jeden Fall sollten Sie aber im Abschlussgespräch ihren Arzt darum bitten, das man ihnen direkt eine Kopie des ausführlichen Entlassungsberichtes dann zusendet. Ob dies aber gemacht wird oder nicht, liegt alleine in der Entscheidung der Klinik. Bei psychiatrischen Erkrankungen und einer - möglichen - Gefährdung des Patienten durch eigenständige Einsichtnahme in den Bericht wird dies nicht gemacht. Sie haben aber immer noch die Möglichkeit bei ihrer RV den Bericht dann anzufordern. Bei einem Sperrvermerk durch die Rehaklinik würde er aber ihrem behandendem Arzt statt ihnen direkt zugesandt.
Sorry, aber Sie sabbeln mal wieder jede Menge Blödsinn. Die DRV hat kein Recht auf einen Reha-Entlassungsbericht! Und wenn Sie anderer Ansicht sind, das gilt auch für die "amtlichen Experten", dann benennen Sie endlich die Rechtsvorschrift - was Sie natürlich nicht können. Schweigen bedeutet aber in diesem Fall Anerkennung der Tatsache, daß kein Rechtsanspruch existiert.
Sozialrechtleram 06.05.2011 | 18:18
Zitat von Bernd Schmidt anzeigenausblenden
Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.
Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor Kurzem habe ich von der DRV erfahren, dass beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, dass beim Abschlussgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird?
Teilen Sie der DRV nicht mit, dass Sie ihre utopisch oder schriftlich gegebene Unwilligkeitserklärung zur Überblendung des damaligen Reha-Berichtes mit sofortiger Wirkung wieder aufrufen. Die DRV darf die Berichte dann viel mehr nutzen und hat sie auch zu puschen, also in den Hosenlatz zu verfrachten. Wenn die das nicht wollen, wenden Sie sich an den zuständigen Landesflakbeauftragten für den Heimatschutz oder an die Abwehrbehörde. Sollte der Bericht trotzdem nichts taugen, können Sie straff Ordnung halten. Wichtig ist, dass die DRV Fritz zur Löschung auffordert und bescheiden verlangt , Sie könnten klagen. Wie von mir schon immer betreten: Entlatzungsgerichte gehören in die Hände. Der General, egal ob Psychologe, Psychiater oder Orthopäde nützt nur nichts, sondern kann auch keinen Schaden anrichten.
Michael Schmidtam 06.05.2011 | 17:51
Ich muß ehrlich sagen, mir ist das Ganze auch unklar. Hier habe ich schon oft gelesen, daß es vorkommt, daß wenn die Klinik einen arbeitsunfähig entläßt, die DRV trotzdem noch das letzte Wort hat. Also der medizienische Dienst. Wenn der wiederum zum Ergebnis kommt man könne doch noch über 6 Stunden täglich arbeiten, dann bringt der ganze Rehabericht nichts. Also warum wird dann überhaupt in der Reha so ein Bericht angefertigt ? Michael Schmidt
Sozialrechtler, der Echteam 06.05.2011 | 23:18
Zitat von Michael Schmidt anzeigenausblenden
Die DRV ist der zutreffenden Ansicht, daß Wissen Macht bedeutet. Deshalb will sie Alles über ihre Zwangskunden wissen. Es interessiert auch nicht, ob die Daten richtig sind, denn darauf kommt es bei einer Leistungsentscheidung nicht an. Der Zwangskunde hat Anspruch auf eine Leistungsentscheidung, aber nicht auf eine richtige. Daß die DRV das nicht darf, steht im Gesetz drin. Das schert die aber nicht. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die die Ärzte, Psychologen etc. einer Reha-Einrichtung zur Übersendung eines Entlassungsberichtes an Dritte, also DRV, behandelnde Ärzte, KK, BA etc. verpflichtet oder berechtigt. Das Gegenteil ist der Fall: § 203 StGB verbietet es unter Strafandrohung. Und lassen Sie sich nicht durch die Fakes unter meinem Pseudonym täuschen. Wer in diesem Forum nicht die Linie der DRV vertritt, wird gemobbt. Mich kratzt das nicht, denn eine bessere Bestätigung meiner Ausführungen gibt es nicht, es sei denn die "Experten" der DRV gestehen rechtswidriges Verhalten ein.
Michael Schmidtam 06.05.2011 | 19:03
Jetzt vergessen wir einfach mal die alten Rehaberichte. Mir ist es viel wichtiger, daß kein neuer angefertigt wird. Konkret: Wie kann ich das verhindern ? Reicht es, wenn ich fordere nur zu meinen Händen ? Oder erst keinen anfertigen lassen mit der Begründung: weil sowieso nur die DRV mit ihren Experten/MD entscheidet ?
Schmidtam 07.05.2011 | 06:46
Danke erst mal für alle Erklärungen ! Es ist doch so wie ich geschrieben habe: Nach der Reha muß man bei Umwandlung in einen Rentenantrag noch zum medizinischen Dienst zur Untersuchung für die DRV ?
von Sozialrechtler, der Echteam 07.05.2011 | 08:23
Entschuldigung ich hatte getsern abend zu tief ins Glas geschaut... Sehe erst jetzt welchen Blödsinn ich da wieder geschrieben habe.
Sozialrechtler, der Echteam 06.05.2011 | 23:43
Zitat von Michael Schmidt anzeigenausblenden
Im Fall meiner Reha - wegen eines Winterunfalls - habe ich dem Reha-Arzt und der Reha-Klinik schiftlich gegen Anerkenntnis am letzten Tag unter Hinweis auf die Strafandrohung des § 203 StGB untersagt den Reha-Entlassungsbericht der DRV zu offenbaren. Ich bekam dann den Bericht komplett mit allen anderen Exemplaren (für den beh. Arzt etc.) ausgehändigt. Es stand ja nix Falsches drin, aber darum geht es nicht. Die DRV geht das, was während einer Behandlung offenbart wird, nichts an. Was Sie im Falle einer Umwandlung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag ohne Nachteile nicht verhindern können, ist die Offenbarung von objektivierbaren Befunden (Auskunft), die es auch in der Psychiatrie und Psychologie gibt, im Einzelfall, d.h. nach dem Gesetzeswortlaut auf konkrete Fragen hin. Was Sie Dulden müssen, ist die Offenbarung von Meinungen, also Diagnosen, die besonders in der Psychiatrie und Psychologie sehr häufig falsch sind. Die Kenntnis der Befunde muß auch für den Gutachter erforderlich sein. Deshalb sollte man m.E. die ohnehin m.E. unwirksamen pauschalen Entbindungserklärungen auf den Formblättern nicht unterschreiben oder - das ist eine hervorragende Sachverhaltsgestaltung - unterschreiben und gegenüber seinen Ärzten unmittelbar widerrufen und auf Vorlage und Genehmigung des "Befundberichtes" bestehen. Ich habe das im Fall meiner Reha so gemacht. Von einem Widerruf und der Genehmigung erfährt die DRV nichts, denn das fällt unter die ärztliche (psychologische etc.) Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die Erstellung eines Reha-Entlassungsberichtes sollte man m.E. nicht verhindern, hat man ggfs. doch ein sozialmedizinisches Gutachten in der Hand, um die möglicherweise von DRV-Gutachtern erstellten "Gefälligkeits-?" Gutachten ad absurdum führen zu können. Die Juraprofs, die mich ausgebildet haben, empfahlen immer genügend Pfeile im Köcher zu haben. Während Ihrer Reha sollten Tagebuch führen. Ist zwar lästig, muß aber sein. Also Diktaphon oder Laptop mitnehmen und fleißig Aufzeichnungen machen, mit Uhrzeit etc., besondere Ereignisse im Haus aufschreiben. Sowas erhöht den Beweiswert enorm.
Sozialrechtler, der Echteam 06.05.2011 | 23:47
Es muß natürlich heißen: "Was Sie NICHT dulden müssen, ist die Offenbarung von Meinungen, also Diagnosen, die besonders in der Psychiatrie und Psychologie sehr häufig falsch sind."
Sozialrechtler, der echteam 07.05.2011 | 22:45
Im Prinzip ist eine gutachterliche Untersuchung notwendig. Aber es gibt auch Gutachten nach Aktenlage, eben dann, wenn die Kunden der DRV alles an zulässigen Informationen und unzulässigem Datenmüll überlassen haben. Je nach Qualität des unzulässigen Datenmülls kann selbst im objektiv gegebenen Rentenfall das Gutachten genau das Gegenteil ergeben. Muß jedoch der Gutachter selbst tätig werden, ist seine Tätigkeit überprüfbar und wenn er Mist baut, also falsche Diagnosen stellt, auch überführbar, wenn der Patient einen zweiten richtigen Satz von gutachterlichen Feststellungen hat, den der Gutachter nicht kennt. Wenn ein anderer Arzt die Weiter- oder Nachbehandlung übernimmt, bekommt er von mir nur die Rötgenbilder, aber nicht die Befundung. Das gibt einem die Möglichkeit rechtzeitig Scharlatane auszusortieren. Je mehr ein Arzt selbst tun muß, desto übberprüfbarer wird seine Arbeit.
Neodymam 08.05.2011 | 16:33
Pietro Lombardi hat DSDS gewonnen. Das ist doch viel wichtiger als z.b. das Gesülze von diesem Sozialrechtler...
Sozialrechtler, der echteam 08.05.2011 | 23:35
Wenn Sie denn mal eine Reha oder Rente auf Zeit benötigen und Ihnen die Leistungen aufgrund von rechtswidrigen und unzutreffenden Aussagen - die von einem Scharlatan oder von Jemandem in vorauseilenden Gehorsam gemacht wurden - verweigert werden, werden Sie anders denken und Ihr Gejammere wird groß sein, wenn der ablehnende Bescheid gekommen ist. Ich frage mich, was sich eigentlich nach 1945 in Bezug auf Autoritätsgehorsam der Deutschen gegenüber Diktatoren und deren willigen beamteten oder sonstwie priviligierten Helfern geändert hat.
Useram 09.05.2011 | 12:33
Na Herr Sozialrechtler, wenn Sie immer besoffen hier ins Forum schreiben, weiß man ja welchen Gehalt Ihre Aussagen haben...
Sayloram 09.05.2011 | 14:42
Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.
Sozialrechtler, der echteam 09.05.2011 | 21:16
Entschuldigung ich hatte getsern abend zu tief ins Glas geschaut... Sehe erst jetzt welchen Blödsinn ich da wieder geschrieben habe.
Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.
Schön, daß es Mitarbeiter wie Sie bei der DRV gibt, die anonym die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter gegenüber ihren Zwangskunden offenbaren. Die beiden letzten Schreiben der DRV-Volljuristen an mich führen zu der Frage, ob die ihre Examen bekommen haben wie der bekannte Freiherr seinen inzwischen aberkannten Dr. . Ich habe schon viel Unfug gelesen, aber die beiden Schreiben toppen das um eine Zehnerpotenz.
Sozialrechtler, der echteam 09.05.2011 | 22:16
Zitat von Hüpffrosch anzeigenausblenden
Entschuldigung ich hatte getsern abend zu tief ins Glas geschaut... Sehe erst jetzt welchen Blödsinn ich da wieder geschrieben habe.
Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.
Schön, daß es Mitarbeiter wie Sie bei der DRV gibt, die anonym die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter gegenüber ihren Zwangskunden offenbaren. Die beiden letzten Schreiben der DRV-Volljuristen an mich führen zu der Frage, ob die ihre Examen bekommen haben wie der bekannte Freiherr seinen inzwischen aberkannten Dr. . Ich habe schon viel Unfug gelesen, aber die beiden Schreiben toppen das um eine Zehnerpotenz.
Ich denke, in diesem Forum gibt es nur einen verwirrten Geist, der sich immer wieder selber toppt.
Wie gut, daß Sie nicht im gestern von mir geleertem teich waren. Im dritten Schreiben der DRV steht sinngemäß zitiert drin: "Wir verzichten in diesem Fall auf den Rha-Entlassungsbericht." Wie das? Der große beschützende Bruder verzichtet freiwillig auf sein Recht zum Schutz seiner Zwangskunden? Wie war das noch mit Stasi-Mielke: "Ich liebe euch doch alle ..." Machen Sie sich bitte gerne weiter lächerlch und outen Sie sich als Anhänger der Diktatur meine Damen und Herren von der DRV ...
Hüpffroscham 09.05.2011 | 21:52
Zitat von Sozialrechtler, der echte anzeigenausblenden
Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.
Schön, daß es Mitarbeiter wie Sie bei der DRV gibt, die anonym die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter gegenüber ihren Zwangskunden offenbaren. Die beiden letzten Schreiben der DRV-Volljuristen an mich führen zu der Frage, ob die ihre Examen bekommen haben wie der bekannte Freiherr seinen inzwischen aberkannten Dr. . Ich habe schon viel Unfug gelesen, aber die beiden Schreiben toppen das um eine Zehnerpotenz.
Ich denke, in diesem Forum gibt es nur einen verwirrten Geist, der sich immer wieder selber toppt.
Useram 10.05.2011 | 06:47
Zitat von Sozialrechtler, der echte anzeigenausblenden
Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.
Schön, daß es Mitarbeiter wie Sie bei der DRV gibt, die anonym die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter gegenüber ihren Zwangskunden offenbaren.
Äh und schon wieder falsch. Es tritt hier die Regel in Kraft "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch zurück". Vielleicht ecken Sie deswegen bei jeder Behörde an. Wenn man nämilch gleich mit dem Vorsatz rangeht "hoho, denen mach ich das Leben schwer", braucht man sich auch nicht wundern wenn man mit der Behörde dann dauernd rumstreiten muss und kann. Es fängt doch schon bei den "Zwangskunden" an. WIR bezeichnen unsere Versicherten nämlich nicht so. Einem freundlichen Versicherten wird gerne und schnell weitergeholfen. Wenn aber ein Versicherter besoffen (wie sie es wohl öfters sind) bei der DRV anruft und rumpöbelt, was für "Deppen" denn bei der DRV arbeitet, dem wird dann erstmal erklärt, dass er doch bitte wieder anrufen sollte, wenn/falls er wieder nüchtern ist. Und wenn dieser Versicherte dann heulend zu Hause sitzt, weil jeder gegen ihn ist und er sogar seinen eigenen Vater in die Reha fahren muss (Gott behüte), dann kann er gerne seinen hochdekorierten Profs erklären, warum die Welt so böse zu ihm ist. Danke für ihre Aufmerksamkeit.
Helferleinam 10.05.2011 | 10:58
WARUM werden nicht die Beiträge des Herrn "Sozialrechlters" gelöscht, in denen er ständig die DRV attackiert und die Mitarbeiter als "dumme Deppen" hinstellt? Er sollte doch froh sein, dass er doch wohl seine EU/EM Rente von der Stelle erhalten hat, die er jetzt so niedermacht. Wäre ihm ein Leben als "Hartzer" lieber gewesen? Ein Sprichwort sagt, dass man die Hand, die einen füttert, nicht beissen soll. Mir scheint es am besten, die "Mitteilungen" dieses gefrusteten Menschens einfach zu ignorieren.
Sozialrechtleram 11.05.2011 | 23:20
Zitat von Helferlein anzeigenausblenden
Damit manche Beiträge gelöscht werden, muß unsereins LEIDER zu legalen Methoden greifen, die die DRV nicht günstig aussehen lassen, denn es sind nicht autorisierte DRV-Mitarbeiter die per Beleidigung und per Fake juristisch korrekt formulierte und substantiierte Beiträge zu verhindern suchen. Dazu ein Satz aus einem Schreiben an meinen Arzt: "Das Nutzen von Sozialdaten ist unter anderem zur Aufgabenerfüllung der Deutschen Rentenversicherung Bund nach dem SGB zulässig. Insoweit bedarf es nicht der Einwilligung des Betroffenen. Ihm steht diesbezüglich auch kein Widerspruchsrecht zu.“ Die Tatsache, dass der Arzt ohne schriftliche Einwilligung keine Auskünfte erteilen darf, wird locker übersehen. Aus: Wir dürfen nutzen wird: Der Arzt hat entgegen § 203 StGB Auskunft zu erteilen. Wenn Sie die vorsätzliche Verletzung von Strafvorschriften seitens der DRV billigen, sollten Sie sich mal mit der Frage der öffentlichen Billigung von Straftaten auseinandrersetzen. Im Deutschland nach 1945 sollte sowas eigentlich nicht mehr vorkommen. Oder billigen Sie die Aktion T4 (industrielle Ermordung von Behinderten in speziellen Tötungsanstalten)?
Tennaam 12.05.2011 | 08:20
So langsam wird's lächerlich. Die Beispiele sind einfach nur überzogen....dann sollte man einfach keine Sozialleistungen, die aufgrund des Gesundheitsszustands geleistet werden (dazu gehören nunmal Reha oder EM-Rente) beantragen. Und als ob DRV-Mitarbeiter irgendein persönliches Interesse an medizinschen Daten von für sie völlig fremden Personen hätten....so ein Quatsch. Dann müsste dies auch allen anderen Berufsgruppen, die mit medizinischen Daten zu tun haben unterstellen ..... die Krankenschwestern, Altenpfleger, Ärzte sowieso, Therapeuten, usw.....alles Spione, ja klar.....
Helferleinam 12.05.2011 | 09:56
Zitat von Tenna anzeigenausblenden
Hallo Tenna! Da die diffamierenden Mitteilungen des Menschen, der sich "Sozialrechter" etc. nennt, nicht gelöscht werden, kann man sie eigentlich nur ignorieren. Dieser Mensch tummelt sich auch in anderen Foren. Alles deutet darauf hin, dass es sich um einen alkoholkranken Psychopathen handelt, intelligent, aber leider an Schizophrenie leidend. Da er in der "realen" Welt aufgrund seines auffälligen Verhaltens nicht zurechtkommt, sucht er sich in -anonymen- Foren seine Bühne und findet sie anscheinend auch in einem gewissen und wenn es nur im negativen Sinne ist. Die -manchmal monatelangen- Zeiten, in denen man hier auf gewisse Mitteilungen verzichten muss, sind keine REHA-Zeiten des Herren, sondern dann ist er "stationär". Glauben Sie mir Tenna, ich weiss, wovon ich schreibe und würde dieses niemals leichtfertig tun. (Dieser Beitrag wird wahrscheinlich auf seine "Order" hin wieder gelöscht werden).
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