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Experten-Antwort

Reha/Rente

von Brauni11.12.2018 | 07:10
96 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen, bin seit einem halben Jahr im Krankengeld und kann in 7 Monate in die Altersrente gehen. Jetzt bekam ich von der KK eine schriftliche Aufforderung zur Reha mit beigelegtem Antrag den ich bis zum 20.02. zurücksenden soll. Ich kann mir nicht vorstellen, das die DRV noch einer Reha zustimmen wird. Jetzt habe ich gelesen, das bei einer Ablehnung, der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird und ich keine Möglichkeit mehr habe Einfluss zu nehmen. Angenommen der Rentenantrag wird vorzeitig genehmigt, bekommt man dann eine EM-Rente bis zur Altersrente oder wird die Altersrente mit Abschläge gleich vorgezogen? MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Rehabilitationsantrag gilt als Rentenantrag, wenn Versicherte erwerbsgemindert sind und ein Erfolg einer Reha nicht zu erwarten ist oder eine Reha nicht erfolgreich war, weil sie die Erwerbsminderung nicht verhindert hat (§ 116 Abs. 2 SGB VI). Ob ein Rehabilitationsantrag tatsächlich in einen Rentenantrag umgedeutet wird, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger im Einzelfall entscheiden. Insofern kann in diesem Forum hierzu keine Aussage getroffen werden.

Ob im Falle einer Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung diese Rente bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt wird oder ob eine Altersrente "vorgezogen" wird, kann von hier ebenfalls nicht beurteilt werden.

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1 Antworten

PeterTam 11.12.2018 | 08:20
Stellt du den Antrag zur REHA nicht fristgerecht, stellt die KK sort die Zahlung ein. MEIN Antrag zur REHA wurde zunächst von der DRV abgelehnt. Und er wurde NICHT in einen Rentenantrag umgedeutet. Nach meinem Widerspruch wurde der Antrag zur REHA genehmigt und der Rentenbeginn zurückdatiert. Ich möchte damit nur sagen, dass eine Ablehnung nicht zwangsläufig zu einer Umwandlung führt. Zudem lässt es sich ja immer während der Reha mit den Sozialmedizinern reden :-)
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