Hallo Meerli22,
nur bei einer regelmäßigen Teilnahme sind die Ziele der Rehabilitationssportleistung zu erreichen. Die regelmäßige Teilnahme ist insbesondere Voraussetzung, um dem ganzheitlichen Ansatz gerecht zu werden und um gruppendynamische Prozesse in Gang zu setzen. Deshalb sollten Unterbrechungen nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt bleiben (z. B. Urlaubsreisen, Krankenhaus-/Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit).
Ob die aktuellen Temperaturen eine solche begründete Ausnahme darstellen, sollten Sie mit dem Leistungserbringer oder Ihrem Rehabilitationsträger (siehe Bewilligungsbescheid der Maßnahme) klären.