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Experten-Antwort

Reha...teilweise EM Rente...arbeitsfähig

von Reynie17.08.2021 | 22:23
146 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin grade in Reha nach Schlaganfall und werde vorraussichtlich arbeitsfähig mit 3-6 Stunden/Tag,entlassen. Ich habe eine Festanstellung mit 30 Stunden pro Woche, könnte aber meine Stundenzahl auf 18 Std pro Woche reduzieren. Doch wer gleicht mir diesen monatlichen Verlust aus, bis die EM Rente bewilligt oder abgelehnt ist!? Die Verringerung der Stundenzahl macht netto bei mir grob 500€, nur meine Kosten laufen ja weiter... Das Übergangsgeld bekomme ich ja nur wenn ich arbeitsunfähig wäre....ALG1 nur wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe... also was soll ich tun? Ich kann finanziell nicht mal eben auf 500€ für einige Monate verzichten!?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2021 | 10:16

Guten Morgen Reynie,

unter Umständen kann eine EM Rente auch rückwirkend gezahlt werden. Das kann in diese Rahmen aber nicht beurteilt werden. Ich rate Ihnen sich mit Ihrem Rehafachberater über Ihre Situation auszutauschen.

Liebe Grüße

5 Antworten

Mitleserinam 18.08.2021 | 10:48
Guten Morgen, Sie könnten doch auch die Stunden auf knapp unter 30 Stunden reduzieren zB 29 oder 29,5 - dann müssen Sie nicht so viel überbrücken. Im allgemeinen rät der Gesetzgeber ja auch seit Jahrzehnten sich zusätzlich privat abzusichern zB mit einer Krankentagegeldversicherung oder BUV. Diese gleichen bei Anerkennung der Krankheit/Erwerbsminderung dann die Differenz aus. Ist ja ein alter Hut.
Siehe hieram 18.08.2021 | 10:54
Hallo Reynie, sofern Sie sich direkt nach der Reha wieder arbeitsfähig fühlen und dies vor allem auch aufgrund der Gesundheit könnten, müssten Sie Ihre Arbeitszeit nicht zwingend schon jetzt reduzieren. Denn wenn Sie tatsächlich als erwerbsfähig für nur noch 3 bis unter 6 Stunden eingeschätzt werden, würden ja die 30 h auch noch knapp innerhalb dieses Rahmens sein und Sie müssten nicht auf 18 Stunden reduzieren, sondern z.B. auf 5,5 h/Tag. Wenn Sie trotz Reha noch nicht gleich wirklich wieder fit sind, spricht auch nichts dagegen, dass Sie erst einmal 'arbeitsunfähig' sind. Dies kann unabhängig vom Klinikbericht auch Ihr zuständiger behandelnder Arzt dann direkt nach der Reha entscheiden/feststellen. Wenn Sie arbeitsunfähig lt. Klinikbericht entlassen werden, müssen Sie dort dann sowieso hin. Es gibt dann auch noch die Möglichkeit einer Widereingliederung, d.h. Sie fangen mit weniger Arbeitsstunden wieder an und steigern diese erst langsam. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, dass Sie - wie auch der Experte schon riet - sich mit Ihrem Rehafachberater unterhalten. Bzw. sollten Sie den Sozialdienst in der Reha-Klinik nutzen, so lange Sie noch dort sind und sich dort beraten lassen. Die kennen sich mit den Möglichkeiten aus, die es alternativ auch noch für Sie geben könnte und welche Auswirkgen dann welche Lösung hätte. Vor allem aber hätten die auch noch die Möglichkeit, mit Ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten in der Reha-Klinik direkt abzustimmen, was das Beste für Sie wäre. Während der Rehafachberater der DRV dann wieder nur auf den Entlassbericht der Klinik Zugriff nehmen kann. Versuchen Sie also, schnellstmöglich bei dem Sozialdienst einen Termin zu bekommen. Und scheuen Sie sich nicht, ansonsten auch Einfluss beim Abschlussgespräch darauf zu nehmen, dass Sie 'arbeitsunfähig' entlassen werden. Damit können Sie sich dann auch zuhause noch erst mal richtig erholen und auch Zeit gewinnen, weitere Entscheidungen zu treffen. Sie hätten dann Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, sofern ein Anschlussübergangsgeld von der DRV nicht bezahlt werden kann. Auch hierzu berät Sie der Sozialdienst in der Klinik. Und auch über die Möglichkeiten, die Sie haben, wenn Sie z.B. alleine leben und nach der Reha auch noch andere Unterstützung benötigen würden, um wieder auch ins Alltagsleben einzusteigen. Ihre Gesundheit geht vor, das mit dem Geld regelt sich alles. Alles Gute und vor allem gute Besserung!
Auch Kommentaram 18.08.2021 | 22:21
Nur kurz als Hinweis an die letzten 2 Antworten. Das jemand 3-6 Std arbeiten kann, bedeutet nicht automatisch, dass er tatsächlich 6 Std arbeiten kann, wie die Antwortenden annehmen. Vielleicht sind nur 3-4 Std tatsächlich machbar. 30 Std kuru nach einem Schlaganfall kommt mir schon viel vor... zumal sicherlich noch Übungen nebenher gemacht werden müssen, damit der Körper wieder gut funktioniert (bei bestehenden Lähmungen usw). Das ist vom Zeitaufwand und der Anstrengung nicht zu unterschätzen. Alles Gute! Vielleicht können Sie ja mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit vereinbaren, dass Sie die Stunden erhöhen, sobald es möglich ist - z.B. jedes Quartal ein paar Stunden mehr.
Peter T. am 25.08.2021 | 15:19
Anders herum bedeutet der Entlassungsbericht mit 3 bis unter 6 Stunden nicht, dass auch eine EMR bewilligt wird Der ärztliche Dienst und Jurist kann auch auf ü 6 Stunden kommen. Gerade auch, wenn von einem schnellen Fortschritt der Genesung (unter 6 Monate) ausgegangen wird. Daher würde ich persönlich noch mit der Arbeitszeitreduzierung warten...
Janaam 25.08.2021 | 17:22
Wenn ich die 30 Stunden nicht könnte und finanziell es nicht möglich ist zu reduzieren, würde ich mich weiter krank schreiben lassen. Das ist doch nicht verwerflich.
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