Die Kostenzusage hat wie im Bewilligungsbescheid angegeben 6 Monate Gültigkeit. Sofern keine Sozialleistung bezogen wird, kann die Rehabilitationsmaßnahme innerhalb dieses Zeitraums verschoben werden.
Sollte eine Sozialleistung bezogen werden, ist eine Verschiebung nur mit Genehmigung des entsprechenden Sozialträgers möglich.