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Experten-Antwort

rehaunfähig, wie geht es weiter?

von Elena17.08.2017 | 14:45
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7 Antworten

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Hallo zusammen! Ich bin seit ca. 2 Jahren arbeitsunfähig. Ende 2016 wurde ich aus der Reha, die ich von seiten der Krankenkasse machen musste, arbeitsunfähig entlassen. Zwischenzeitlich bin ich ausgesteuert und wurde von der Agentur für Arbeit erneut dazu aufgefordert einen Rehaantrag/Rentenantrag zu stellen. Was ich auch gemacht habe. Nun habe ich eine Rehaeinladung bekommen. Meine Arzt sieht mich jedoch absolut nicht rehafähig und hat dieses auch gegenüber der Rentenversicherung bestätigt. Weiß jemand wie es jetzt weiter gehen könnte? Vielen Dank schonmal. Elena

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elena,

hier im Forum können wir nur spekulieren.

Letztlich sollten Sie sich direkt mit den zuständigen Stellen (Agentur für Arbeit / Rentenversicherung) in Verbindung setzen und Ihre Situation besprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Fortitude oneam 17.08.2017 | 15:03
Hallo Elena, leider schreiben Sie nicht wie alt Sie sind. Sie haben jetzt eine Reha von der DRV bewilligt bekommen. Können diese laut Ihrem Atzt nicht antreten. Es heißt ja - Reha vor Rente - . Nun müssen Sie sich gedulden. Vielleicht bekommen Sie ja die volle EMR. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Herz1952am 17.08.2017 | 17:43
Hallo Elena, Reha vor Rente ist kein "Muss". Am besten gleich einen Rentenantrag stellen und dem Arbeitsamt vorlegen. Vorsorglich können Sie auch gegen die Reha-Aufforderung des Amtes Widerspruch einlegen. Diesen können Sie ja auch gleich begründen. Da die RV wohl für die Reha zuständig ist, am besten auch gleich der RV mitteilen. Bleibt zu hoffen, dass bald entschieden wird, bevor das ALG I ausgelaufen ist. Am besten hätten Sie schon vor der Aussteuerung einen Rentenantrag stellen sollen.
=//=am 17.08.2017 | 18:09
Wenn Ihr Arzt Ihre Reha-Unfähigkeit dem RV-Träger gegenüber mitgeteilt hat, müssen Sie abwarten, was man dort sagt. Sie können auch direkt beim SB der DRV anrufen (Tel.Nr. steht ja auf dem Bewilligungsbescheid drauf) und nachfragen, ob das Schreiben des Arztes inzwischen eingegangen ist und wie es weiter geht. Das kann hier im Forum niemand wissen. Es macht ja keinen Sinn, wenn eine Reha-Maßnahme durchgeführt wird, obwohl Sie gar nicht rehafähig sind. Das wird man auch bei Ihrer DRV so sehen, wenn Ihr Arzt das gut begründet hat. Die DRV ist nicht scharf drauf, Gelder unnütz zu verschwenden. :-)
Schadeam 17.08.2017 | 19:59
Wenn Sie nicht mal eine Reha machen können fragt man sich natürlich warum Sie statt des Rehaantrages nicht gleich EM Rente beantragt haben? Vor allem dann wenn Sie schon 2 Jahre arbeitsunfähig sind. Nein Sie haben sich arbeitslos gemeldet, beim Arbeitsamt um Arbeit gefragt und können nicht mal zur Reha. Das muss man nicht verstehen, ödere?
Schadeam 18.08.2017 | 12:36
Ja, die Nahtlosigkeit ist mir sehr wohl bekannt. Aber wer.so handelt, ist doch beraten und stellt sich mit der Fragestellung nicht komplett ahnungslos, oder? Elenas Frage erweckt den Eindruck kompletter Ahnungslosigkeit, hat sie sich beraten lassen würde sie sich doch über die Aufforderung zur Rehaüberhaupt nicht wundern.
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