Maßgeblich ist in jedem Fall der medizinische Nutzen durch die Verlängerung, weshalb der behandelnde Arzt den Verlängerungsantrag stellen muss. Der Sozialversicherungsträger als Kostenträger gibt auf den ärztlichen Antrag hin meist eine zeitnahe Rückmeldung, um den Behandlungserfolg zu fördern.
Wird die Verlängerung durch den Kostenträger nicht bewilligt, kann Einspruch eingelegt werden. Ein ausführliches Gutachten des behandelnden Arztes sollte diesem beigefügt werden, um die Notwendigkeit der Reha-Verlängerung und den Nutzen der zusätzlichen Behandlungszeit für den Genesungsprozess zu verdeutlichen.
Polizisten müssen vorrangig fit gemacht werden für Randalen/Demos usw.
Armeeangehörige müssen vorrangig fit gemacht werden für...na Sie wissen schon.
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