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Experten-Antwort

Reicht für die Wahl einer Rehaklinik ein Kooperationsvertrag mit der DRV

von Daniela03.11.2018 | 12:41
205 Ansichten
3 Antworten

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Ich werde nächstes Jahr operiert und suche gerade nach einer Rehaklinik für die Reha danach. Nun habe ich eine Klinik gefunden, die all meinen Anforderungen entspricht, aber auf ihren Seiten vorrangig als Privatklinik wirbt und dann klein gedruckt: Kooperationsvertrag mit deutschen Rentenversicherung Reicht das aus, um diese Klinik sich auswählen zu dürfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniela, nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus erfolgt die Rehaantragstellung in der Regel über den Sozialdienst der Klinik als sog. AHB-Leistung. Diese sollte Wohnort- oder Kliniknah sein, sofern die Verlegung aus der Akutklinik direkt erfolgt. Lassen Sie Ihren Klinikwunsch in den AHB-Antrag aufnehmen. Der Rehaträger wird dann nach objektiven Kriterien entscheiden und Ihren Klinikwunsch mit in die Entscheidungsfindung einbeziehen.

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2 Antworten

Klugpuperam 03.11.2018 | 13:31
Den Wunsch nach der Belegung dieser Klinik dürfen Sie gerne äußern, aber die Klinikauswahl treffen nicht Sie, sondern der Träger der Rehabilitationsmaßnahme. Ein bestehender Vertrag sagt zumindest aus, dass es möglich wäre, diese Klinik zu belegen, nicht aber, dass es geboten wäre. Stellen Sie den Antrag und geben Sie den Sachbearbeitern ausreichende Hilfestellung, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass diese Klinik die richtige ist.
Danielaam 05.11.2018 | 11:34
Da es sich um eine Schulteroperation handelt, die 6 Wochen ruhiggestellt wird, handelt es sich nicht um eine AHB, sondern um eine Rehabilitation, die ( laut Aussage vom Doc) erst stattfinden soll, wenn die Physiotherapie vor Ort eine gewisse Beweglichkeit und einigermaßen Schmerzfreiheit erreicht hat, also nach frühestens 3 Monaten. Aber es geht hier auch nicht um den Zeitraum, sondern um die Klinik, es ist halt nicht direkt eine DRV Klinik, hat aber einen Kooperationsvertrag. Indikation passt, Entfernung auch noch einigermaßen im Rahmen.
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