Hallo Daniela, nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus erfolgt die Rehaantragstellung in der Regel über den Sozialdienst der Klinik als sog. AHB-Leistung. Diese sollte Wohnort- oder Kliniknah sein, sofern die Verlegung aus der Akutklinik direkt erfolgt. Lassen Sie Ihren Klinikwunsch in den AHB-Antrag aufnehmen. Der Rehaträger wird dann nach objektiven Kriterien entscheiden und Ihren Klinikwunsch mit in die Entscheidungsfindung einbeziehen.