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Reicht Vertrauensschutz ALLEIN aus?

von Tom13.02.2008 | 06:06
1088 Ansichten
2 Antworten

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Ich werde 59 Jahre. In meiner Rentenauskunft unter G erfülle ich folgende Vorraussetzungen: Vertrauensschutzregelung ist erfüllt (Arbeitsverhältnis ist augrund einer vor dem 1.1.2004 ausgesprochenen Kündigung nach dem 31.12.2003 beendet worden). Wartezeit ist erfüllt. 8 Jahre Pflichtbeiträge wären dann bei Rentenbeginn auch erfüllt. Kann ich anhand dieser Voraussetzungen die Rente mit 60 Jahren in Anspruch nehmen? oder MUSS NOCH ZUSÄTZLICH Arbeitslosigkeit von 52 Wochen vorliegen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können Sie nur erhalten, wenn Sie auch bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren.

1 Antworten

Useram 13.02.2008 | 07:08
Die Erfüllung des Vertrauensschutzes alleine reicht nicht aus um einen Rentenanspruch zu begründen. Auch die 52 Wochen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginng müssen vorliegen. (Alternativ dazu können auch 24 Kalendermonate Altersteilzeit vorliegen).
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