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Experten-Antwort

Reihenfolge Abarbeitung Anträge

von Silvia19.12.2023 | 19:13
245 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgende Anträge hat mein Mann in folgender Reihenfolge gestellt gehabt: 1. Antrag auf Nachzahlung § 207 SGB VI Daraufhin hat die DRV eine Kontenklärung eingeleitet, welche aktuell noch läuft. 2. Antrag auf medizinische Reha Bis zum Tod wurde über keinen der Anträge entschieden. Ich habe nun einen Antrag auf Witwen- und Waisenrente gestellt. Die DRV hat den Eingang jeweils bestätigt und mitgeteilt, dass über die Anträge auf Witwen- und Waisenrente erst entschieden werden kann, wenn Kontenklärung, Antrag § 207 SGB VI und darüber, ob der Antrag auf med. Reha als EM-Renten-Antrag gilt, entschieden wurde. Ist das so korrekt? Kontenklärung ja, aber auch ohne über die beiden anderen Anträge zu entscheiden, könnten ja die Hinterbliebenenrenten schon mal bewilligt und dann wenn auch die beiden anderen Anträge durch sind, ggf. neu berechnet werden oder nicht? Kann ich überhaupt Beiträge gem. § 207 SGB VI nachzahlen als Hinterbliebene?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia,

 

der User "Ultra" hat Ihnen ja bereits einige Hinweise gegeben.

 

Grundsätzlich ist die Nachzahlung nach § 207 SGB VI ein höchstpersönliches Recht des Versicherten. Da bereits ein Verfahren läuft, sollte eine abschließende Klärung direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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5 Antworten

Ultraam 20.12.2023 | 07:45
Formal dürfte das korrekt sein. Für die Höhe der Witwenrente kann es durchaus von Bedeutung sein, ob vorher Anspruch auf eine EM-Rente bestand, z. B. hinsichtlich des Zugangsfaktors, der Zurechnungszeit, der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Das hilft Ihnen natürlich nicht, wenn Sie JETZT das Geld benötigen. Fragen Sie nach einem Vorschuss. Den kann die RV in einer Höhe festlegen, bei der sie davon ausgeht dass es bei der endgültigen Festsetzung zu keiner Überzahlung kommt.
Silviaam 20.12.2023 | 09:33
Ich bekomme derzeit Unterhaltsvorschuss und ALG II ist beantragt, spätestens, wenn Hinterbliebenenrenten von DRV & BG durch sind, werde ich voraussichtlich keinen Anspruch mehr haben. Daher wäre es u.U. nachteilig, wenn die DRV einen zu hohen Vorschuss zahlen würde. Also sollte ich der DRV sowas schreiben, wie z.B. Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xxx und bitte Sie um einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrenten, welcher der Höhe nach der zustehenden Rente in Bezug auf die laufenden Anträge für den ungünstigsten Fall entsprechen soll? Die Kontenklärung läuft übrigens so, dass die Formulare vollständig ausgefüllt wurden und alle Unterlagen beigefügt waren, aber alle 2-3 Monate kommt ein Brief, dass noch Unterlagen benötigt werden oder aber fragen beantwortet werden müssten...
Silviaam 20.12.2023 | 10:44
Danke. Ich gehe nicht davon aus, dass der Reha-Antrag als zu bewilligender Rentenantrag gilt. Wie ist das mit dem Antrag gem. § 207 SGB VI, kann ich da als Hinterbliebene überhaupt noch einzahlen?
Silviaam 08.01.2024 | 15:51
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