Die Vorgeschichte ist hier zu lesen:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/reihenfolge-abarbeitu…
Bezüglich BG Rente wartet die BG die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab...
Der Antrag auf med. Reha wurde inzwischen erledigt, Kontenklärung und § 207 SGB VI Antrag laufen noch, wie auch die Anträge auf Hinterbliebenenrente.
Ich hatte einen Vorschuss beantragt.
Bei der Waisenrente wurde ich gebeten, den Antrag auf Vorschuss zurückzunehmen, weil der Vorschuss auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden würde, ich also nicht mehr Geld auf dem Konto dadurch hätte.
Ich wurde drauf hingewiesen, dass der Vorschuss, sofern eine Überzahlung eintreten würde, zurückgezahlt werden muss, der Unterhaltsvorschuss aber nicht.
Bezüglich der Witwenrente kann derzeit kein Vorschuss gezahlt werden, weil erst geklärt werden müsse, ob eine Versorgungsehe vorliegt.
Wir haben unmittelbar geheiratet, als ich schwanger geworden war, aber noch bevor ein Jahr vergangen war, ist mein Mann Opfer eines Verbrechens geworden.
Ist die Ablehnung eines Vorschusses so korrekt?
Mein ALG II reicht hinten und vorne nicht, Arbeiten kann ich nicht wegen Kind, gibt's noch ne Möglichkeit, an Geld zu kommen?