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Experten-Antwort

Vorschuss abgelehnt

von Silvia08.01.2024 | 15:51
431 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Vorgeschichte ist hier zu lesen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/reihenfolge-abarbeitu… Bezüglich BG Rente wartet die BG die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab... Der Antrag auf med. Reha wurde inzwischen erledigt, Kontenklärung und § 207 SGB VI Antrag laufen noch, wie auch die Anträge auf Hinterbliebenenrente. Ich hatte einen Vorschuss beantragt. Bei der Waisenrente wurde ich gebeten, den Antrag auf Vorschuss zurückzunehmen, weil der Vorschuss auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden würde, ich also nicht mehr Geld auf dem Konto dadurch hätte. Ich wurde drauf hingewiesen, dass der Vorschuss, sofern eine Überzahlung eintreten würde, zurückgezahlt werden muss, der Unterhaltsvorschuss aber nicht. Bezüglich der Witwenrente kann derzeit kein Vorschuss gezahlt werden, weil erst geklärt werden müsse, ob eine Versorgungsehe vorliegt. Wir haben unmittelbar geheiratet, als ich schwanger geworden war, aber noch bevor ein Jahr vergangen war, ist mein Mann Opfer eines Verbrechens geworden. Ist die Ablehnung eines Vorschusses so korrekt? Mein ALG II reicht hinten und vorne nicht, Arbeiten kann ich nicht wegen Kind, gibt's noch ne Möglichkeit, an Geld zu kommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen, Silvia,

 

dieser Sachverhalt ist viel zu komplex, um in einem anonymen Forum dazu Stellung zu nehmen. Sie können sich bezüglich des Vorschusses nur mit der Sachbearbeitung auseinandersetzen, bezüglich weiterer Einnahmemöglichkeiten haben die anderen Forennutzer Ihnen schon Hinweise gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Opferhilfeam 08.01.2024 | 16:17
Hallo Silvia, trotz der nunmehr ergänzenden Angaben ist Ihr Problem viel zu komplex, als dass es in einem Forum gelöst werden könnte und beinhaltet darüber hinaus Themen, die von der Rentenversicherung gar nicht geklärt werden können. Sie sollten sich zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche dringend Unterstützung vor Ort holen. Dies können z.B. Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Awo, Der Paritätische, Diakonie oder ähnliche sein oder auch (kostenpflichtig) ein Sozialverband wie VdK oder SoVD. In Ihrem besonderen Fall (Opfer eines Verbrechens) kann ggfs. auch ein Opferhilfeverein wie z.B. 'Weißer Ring' hilfreich sein.
Issoam 08.01.2024 | 16:22
Das Bürgergeld muss Ihnen reichen, denn von staatswegen haben Sie damit genug zum leben. Sie waren doch seinerzeit gegen Hartz IV auf der Straße?
Silviaam 08.01.2024 | 17:48
Das ist doch wohl ne Frechheit, zahlt man Rentenbeiträge, um von Hartz IV leben zu müssen?!
Mimimiam 08.01.2024 | 18:09
Seien sie doch froh, dass es Bürgergeld gibt. Vielleicht bekommen Sie ja nie Rente. Schließlich haben Sie die Rentenbeiträge ja gar nicht gezaht.
Renteam 08.01.2024 | 19:45
Unter den Gesichtspunkten, dass es ggf. eine Versorgungsehe sein könnte und die DRV dann ewig dem zu Unrecht gezahlten Geld hinterherrennt macht die Ablehnung tatsächlich Sinn. Auch wenn es ein Überfall war, weiß man ja nie, solange die Ermittlungen laufen. Hier gehts nicht um Menschlichkeit oder Wohltätigkeit, sondern um knallharte Fakten. Sie müssen sich wohl mit Bürgergeld zufrieden geben im Moment.
Mimimiam 08.01.2024 | 19:52
"gibt's noch ne Möglichkeit, an Geld zu kommen?" Klar, man kann auch mit Kind arbeiten. Machen Millionen andere auch.
Sebastianam 09.01.2024 | 06:00
Die ganze Geschichte scheint sehr komplex zu sein. Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe Sie bekommen die Hilfe, die Sie benötigen. Als kleine Denkanstöße wie Sie zusätzlich zum Bürgergeld noch an Geld bzw. Hilfe kommen können, hier ein paar kleine unverbindliche Ratschläge. Grundsätzlich würde ich aber auf jeden Fall auch eine Sozialberatung, z.B. bei der Caritas in Anspruch nehmen. 1) Falls Sie es nicht schon getan haben: Als Bürgergeld-Empfänger können Sie sich vom Rundfunkbeitrag (GEZ) abmelden. So können Sie sich etwas sparen. 2) Beim Bürgergeld gibt es ggf auch Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung. Wenn Sie das nicht schon beziehen, reden Sie mit Ihrem Jobcenter mal darüber. 3) Falls es bei Ihnen im Ort eine Tafel gibt, können Sie sich dort kostenlos Essen besorgen. Zumindest so lange bis das mit Ihrer Rente geklärt ist. Da müssen Sie sich auch nicht für schämen, genau dafür ist die Tafel da. 4) Es gibt Grenzen, innerhalb derjeniger man sich bei Bürgergeld was legal dazu verdienen darf. Wenn Ihr gesundheitlicher Zustand dies erlaubt, wäre das vielleicht trotz Kind auch eine Möglichkeit. Ich spreche nicht von einem Vollzeitjob, sondern nur von ein paar wenigen Stunden die Woche.
Bitte sperren!am 09.01.2024 | 10:13
Zitat von Sebastian anzeigen
So langsam erkennt hier ja jeder welchen Usinn oder auch inhaltsleere Antworten der User @Sebastian von sich gibt. Da kann man wirklich nur hoffen, dass die Betreiber dieses Forums mal den Mumm aufbringen und eine derartige Person maßregeln oder seine IP-Adresse ermitteln und für dieses Forum sperren. Dieser Mensch ist ja eine Gefahr, insbesondere für wirklich Hilfesuchende.
Silviaam 09.01.2024 | 13:12
Ich danke für die hilfreichen Antwort, finde aber manche Antworten beschämend. Ich hätte nicht gedacht, hier auf Menschen zu treffen, die Primär mit sich selbst nicht zufrieden sind.
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