Hallo Martin,
Ihre Frage kann hier im Forum nicht beantwortet werden, da in Ihrem Fall von Ihrer Sachbearbeitung eine Einzefallfallentscheidung zu treffen ist, die u.a. von medizinischen Notwendigkeiten und reisekostenrechtlichen Bestimmungen abhängig ist.
Daher können Sie Ihre Frage nur mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung