Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reisekosten Erstattung Reha - 1. Klasse Sparpreis günstiger als 2. Klasse Flexpreis

von muhkuh25.08.2020 | 10:30
1960 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, aus dem Landesreisekostengesetz NRW her kenne ich es so, dass grundsätzlich natürlich erstmal nur die 2. Klasse erstattungsfähig ist. Hier gibt es aber ein paar Ausnahmen zu dieser Regel, so zum Beispiel: Sind die Gesamtkosten eines (Super-)Sparpreis Tickets in der 1. Klasse günstiger als der Flexpreis in der 2. Klasse, so wird auch dieses erstattet. Zusästzlich zum Ticket muss lediglich ein Ausdruck der Tarifübersicht der jeweiligen Fahrt beiliegen, aus welchem dies ersichtlich ist. Beispiel Fahrt: Super-Sparpreis 2. Klasse: 28€ (+4€ Sitzplatz) Sparpreis 2. Klasse: 34€ (+4€ Sitzplatz) Flexpreis 2. Klasse: 116€ (+4€ Sitzplatz) Super-Sparpreis 1. Klasse: 40€ (inkl. Sitzplatz) Wenn man ein Reha-Ticket zugeschickt kriegt, so ist dieses ja auch ein Flexpreis Ticket. Wenn ich nun einfach für 120€ den Flexpreis 2. Klasse buche, so wird mir dieser problemlos hier in der Klinik erstattet. Möchte ich jedoch lieber für 40€ den Super-Sparpreis 1. Klasse buchen, der also nur ein Drittel kostet... ist dies leider ein riesen Problem. Bitte schafft diesbezüglich Klarheit!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Muhkuh,

für die Reha sollten Sie eine Fahrkarte zum normalen Preis,das sogenannte Flexpreis-Ticket, in der 2.Klasse erwerben. Buchen Sie bitte auf keinen Fall den (Super-)Sparpreis-Tarif, da hierbei immer Reisetag und -zug festgelegt werden müssen und die Fahrkarte bei

Verschiebung/Verkürzung/Verlängerung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation für andere Zugverbindungen ungültig ist. Die Kosten einer dann erneut zu erwerbenden Fahrkarte werden

von der Deutschen Rentenversicherung nicht erstattet.

Es steht Ihnen natürlich frei mit der 1. Klasse zu fahren. Den Differenzbetrag zwischen der 2. Klasse und der 1. Klasse müssen Sie dann allerdings selbst zahlen. Er wird nicht erstattet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Geht´noch?am 25.08.2020 | 11:27
Es ist wohl kaum Aufgabe eines Forums diesen grundsätzlichen Sachverhalt zu klären. Setzen Sie sich diesbezüglich doch mit Ihrem Rententräger in Verbindung, der Ihnen die Reha bewilligt hat und tragen dort Ihren Unmut vor.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026