Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Tina42,
leider können wir im Rahmes des Expertenforums keine Angaben in Ihrem konkreten Fall liefern.
Sollte die Nutzung eines Reisekostengutscheins nicht möglich sein, müssten Sie die Kosten für die Rückreise gegebenenfalls auslegen. Anschließend können Sie schriftlich die Erstattung der Reisekosten bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Auch die Kostenerstattung der Hinfahrt kann auf diesem Weg nach der Beendigung der Reha beantragt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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