Hallo Uwe,
im Jahr 2016 war die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze noch monatlich zu prüfen. Es erfolgte deshalb regelmäßig eine Abfrage der jeweiligen Monatsverdienste beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hatte die Verdienste so zu bescheinigen, wie sie sich aus den monatlichen Abrechnungen ergaben. Insofern sind Ihre Fragen zu bejahen.