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Reisekosten nach BRKG während LTA

von Koulchen23.06.2010 | 11:52
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7 Antworten

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Hallo, das Bundesreisekostengesetz (§ 5 Abs. 1) deckelt die Reisekosten bei der Anreise mit einem PKW auf maximal 130 EUR. Seit August 2009 gilt diese Deckelung auch für Reisekosten im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Was mir jetzt nicht so ganz klar ist: Gelten die 130 EUR als Maximum für die einfache Strecke, oder ist damit die Hin- und Rückfahrt (z.B. zu einem Berufsförderungswerk) gemeint? Im ersteren Fall wäre die neue Regelung ab einer einfachen Entfernung von 650 km für den Leistungsempfänger ungünstiger als die alte (20 Cent pro Kilometer, ungedeckelt), im letzteren ab 325 km einfacher Strecke. Wäre nett, wenn mir jemand die Frage beantworten könnte - vielen Dank! Gruß Koulchen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Koulchen,

bei internatsmäßiger bzw. auswärtiger Unterbringung wird bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für jeden gefahrenen Kilometer 0,20 EURO, höchstens jedoch 130 EURO übernommen. Maßgeblich sind dabei die tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Die Begrenzung auf 130 EURO gilt dabei für die An- und Abreise zur Rehabilitationseinrichtung.

6 Antworten

Nixam 23.06.2010 | 12:45
Die EUR 130,-- beziehen sich als Gesamtbetrag für An- und Abreise, also für insgesamt 2 Strecken. Nix
Koulchenam 23.06.2010 | 13:15
Danke, Nix! Gruß Koulchen
Nixam 23.06.2010 | 12:42
Beispiel: Sie fahren zum Bfw und fahren wieder zurück.(Hin- und Rückfahrt = höchstens EUR 130,--. Fahrkostenhöchstbetrag = EUR 130,--. Viele Grüsse Nix
Nixam 23.06.2010 | 13:31
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine ganz andere Leistung. Hier gibt es keinen Anspruch auf Fahrkosten. Dafür können Sie beim Finanzamt Fahrkosten geltendmachen. Nix
Fragendeam 23.06.2010 | 13:15
Hallo, ich habe da auch nochmal ne Frage. Gibt es auch bei einer Wiedereingliederung beim Arbeitgeber, finanziert durch die DRV (Übergangsgeld) Fahrtkostenerstattung durch die DRV? Falls ja, wie beantrage ich das? Habe bisher nur den Zettel, wo mein Arbeitgeber und mein Arzt einmal im Monat drauf unterschreiben sollen. Wäre echt toll, wenn es das geben würde, weil das Übergangsgeld ist ja echt wenig. Mein Krankengeld war mehr. ca. 5 Euro am Tag und das macht bei meinem Gehalt schon ne ´Menge aus! Über Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank :-)
Koulchenam 23.06.2010 | 14:25
Vielen Dank für die Antworten an alle! Gruß Koulchen
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