Hallo Koulchen,
bei internatsmäßiger bzw. auswärtiger Unterbringung wird bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für jeden gefahrenen Kilometer 0,20 EURO, höchstens jedoch 130 EURO übernommen. Maßgeblich sind dabei die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Die Begrenzung auf 130 EURO gilt dabei für die An- und Abreise zur Rehabilitationseinrichtung.