Hallo Ingrid, es kommt bei Ihrer Frage nicht klar zum Ausdruck, wer dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat. Sollten Sie sich in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht befinden, ist die Fahrkostenerstattung direkt beim Sozialgericht zu beantragen.
Sollte es sich um ein Rentenverfahren handeln, dann wenden Sie sich formlos an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und machen die entsprechenden Angaben (Kilometer, Bankverbindung, Verkehrsmittel)
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