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Experten-Antwort

Reisekosten Reha

von Klaus22.06.2020 | 07:59
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen zusammen, ich bin etwas verunsichert, weshalb ich diesen Post schreibe. Mir wurde eine Reha bewilligt, die ich in einer ca. 750 km entfernten Klinik antreten darf. Da die Klinik mir vorschreibt, dass ich spätestens um 12 Uhr in der Klinik vorstellig werden muss, hatte ich Kontakt dorthin aufgenommen um zu fragen ob es evtl. möglich ist später anzureisen, was jedoch verneint wurde, da der gesamte Tag ab Ankunft bereits durchgeplant ist. Um mögliche Eventualitäten (z.B. Stau durch Berufsverkehr etc.) auszuschließen, hatte ich Kontakt zur DRV aufgenommen. Dort teilte man mir mit, dass ich doch einfach schon einen Tag vorher Richtung Rehaklinik fahren solle und dann eine Zwischenübernachtung einplanen solle. Bzgl. der Kosten würde die DRV sich daran beteiligen, zusätzlich würde ich noch die Fahrtkosten erhalten. Kurze Zeit später erhielt ich, unabhängig von diesem Telefonat, eine Nachfrage ob ich mit dem PKW oder mit der Bahn anreisen würde. Ich nahm also nochmals Kontakt zur DRV auf, konnte allerdings nicht mit der damaligen Sachbearbeiterin sprechen. Die Dame, die ich jetzt am Telefon hatte, teilte mir nun mit, dass ich einen Maximalbetrag (ich glaube es waren entweder 130 oder 150 €) erhalten würde womit dann alles abgegolten sei. Dieser Betrag wird nichtmals für die Fahrtkosten reichen. Das teilte ich der Dame auch so mit, worauf sie wiederum sagte, dass ich mit der Bahn anreise solle, da dann das Bahnticket von der DRV gezahlt würde. Ich teilte Ihr es nochmals mit, dass ich spätestens um 12 Uhr in der Klinik sein müsse und es da keine Ausnahme geben würde, woraufhin sie wiederum sagte, ich solle dann rechtzeitig losfahren. Egal wie ich es nun drehe und wende, ohne eine Zwischenübernachtung werde ich mein Ziel nicht erreichen. Was ist denn nun richtig: Werden unumgängliche Reisekosten (Übernachtungskosten) anteilig übernommen oder ist das mit einem Pauschalbetrag tatsächlich abgegolten? Vielen Dank für eine fundierte Rückantwort Viele Grüße Klaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

nach den bundesweit einheitlichen Reisekostengrundsätzen gilt Folgendes:

Nutzen Sie ein Kraftfahrzeug, wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,20 EUR je gefahrenen

Kilometer gezahlt. Bei einer stationären Rehabilitationsleistung sind die Fahrkosten auf 130 EUR für

die gesamte Reise (Hinfahrt und Rückfahrt) begrenzt.

Soweit eine Übernachtung notwendig ist, weil die Fahrt zwischen Wohnort und

Rehabilitationseinrichtung nicht an einem Tag zurückgelegt werden kann, erhalten Sie (ohne

Nachweis) ein Übernachtungsgeld von 20 EUR. Höhere Kosten werden erstattet, wenn sie notwendig sind und nachgewiesen werden.

Beinhalten die Übernachtungskosten ein Frühstück, erfolgt eine Kürzung des Verpflegungsgeldes um 4,80 EUR.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klausam 22.06.2020 | 08:08
Zu meinem vorherigen Post möchte ich noch ergänzen, dass ich gehbehindert bin und ein GdB von 80 vorliegt (sofern dies ein wichtiges Entscheidungskriterium ist). VG Klaus
Klausam 22.06.2020 | 13:32
Vielen Dank für die Beantwortung, so hatte auch ich es recherchiert. Ich hoffe, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin sich dieses fehlende Wissen bis zum Beginn meiner Reha noch aneignen. Viele Grüße Klaus
Deutsche Rentenversicherung
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