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Reisekostenerstattung bei Umschulung

von bodensee05.05.2009 | 15:34
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2 Antworten

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Guten Tag, ich werde bei meiner im Herbst beginnenden Umschulung auswärts untergebracht. Bei der Berechnung der Reisekostenerstattung ist der kürzeste Weg anzugeben. Der führt bei mir mit der Fähre über den Bodensee. Wird bei der Berechnung nun die Verbindung über den See zugrunde gelegt oder der (weitere) Weg um den Bodensee herum? Dies ist insofern wichtig, da die Fähre mit Auto sehr teuer ist und die Kosten niemals durch die von der Rentenversicherung ausgezahlten 0,40 Cent pro Kilometer ausgeglichen werden (Differenz ca. 9 Euro). Vielen Dank für die Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vom Grundsatz her werden Fahrkosten erstattet, die Ihnen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt werden. Bei der Benutzung eines PKW gibt es die entsprechend vorgegebenen Beträge entsprechend der Entfernung. Welche Fahrstrecke jedoch in Ihrem Fall zugrunde zu legen ist, würde ich jedoch mit Ihrem Kostenträger im Vorfeld abklären und eine vorherige Genehmigung einholen.

1 Antworten

Ahaam 05.05.2009 | 15:46
Entweder beantragen Sie vorab die Zusage einer Erstattung des Landweges (z.B. weil Sie nicht schwimmen können ;-) oder nehmen Sie einfach die Fähre und reichen diesen Beleg neben der restlichen Kfz-km-Abrechnung zur Erstattung ein - sollte kein Problem darstellen?! Aber nicht schummeln, auch die bei der RV können ein Routenplaner bedienen, genau wie das Finanzamt ;-D
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