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Experten-Antwort

Reisekostengutschein

von Annett07.03.2023 | 22:08
1724 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1.Ich habe eine Einladung zur Reha erhalten. Fast 20 Seiten Formulare nur den reisekostengutschein kann ich nicht finden, wie sieht der aus? Könnten sie ev. Ein Bild hochladen. 2. Ich habe vor einem Jahr 2.2.22 diesen Reha-Antrag gestellt, der bei Ablehnung als Antrag auf Erwerbsminderungsrente gilt. Nun ist er endlich bewilligt, aber ich bin immer noch ohne Geld, da ich weder Arbeitslosengeld noch Rente erhalte. Bleibt mein Anspruch auf Rente rückwirkend bis Februar 2022 auch nach der Reha erhalten, da eine volle Erwerbsfähigkeit bei mir nicht zu erwarten ist. Vielen Dank für eine baldige Antwort!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annett,

zu 1.) Wie Ihnen die anderen ForumsteilnehmerInnen bereits mitgeteilt haben, erhalten Sie zusammen mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung den Reisekostengutschein. In der Regel müsste Ihnen der Reisekostengutschein spätestens zehn Werktage vor dem Aufnahmetermin vorliegen.

zu 2.) Anspruch auf Übergangsgeld durch die Rentenversicherung besteht - sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - nur für die Dauer der Teilnahme an der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. In der Zwischenzeit müssten Sie bei den zuständigen Stellen abklären, ob Sie ggfs. Anspruch auf Arbeitslosengeld/Bürgergeld/Krankengeld haben.

Bezüglich eines etwaigen Rentenbeginns - welcher von mehreren Faktoren abhängt:

- wie dem Verlauf der Rehabiliationsleistung und der Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit

- dann natürlich der Frage, ob sie überhaupt die erforderlichen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen

- und zum anderen auch noch von der Rentenart (Dauerrente oder zeitlich befristete Rente) ....kann hier im Rahmen dieses Forums keine abschließende Auskunft erteilt werden.

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3 Antworten

Larezam 08.03.2023 | 05:31
Zum einen gilt ein Rehaantrag weder bei Ablehnung noch bei Bewilligung automatisch als Rentenantrag. Genauso ist beiden Fällen eine Umdeutung möglich, nämlich dann wenn man nach Abschluss der Reha bzw. bei Ablehnung der selben davon ausgeht, dass eine Erwerbsminderung vorliegt. Und einen Anspruch auf Rente haben Sie natürlich nur dann, wenn Sie zum einen tatsächlich erwerbsgemindert sind und zum anderen zum Zeitpunkt als diese eingetreten ist auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hatten bzw. haben. Und wenn dieser Zeitpunkt feststeht und ob die Rente befristet ist, dann ergibt sich aus der Kombination dieser Informationen der Rentenbeginn.
Fliederam 08.03.2023 | 08:17
Den Reisekostengutschein erhalten Sie mit den Einladungsunterlagen von der Rehaklinik.
Abschlägeam 08.03.2023 | 15:17
zu 1. 'Einladung zur Reha' ist diese von der DRV oder schon von der Reha-Klinik? wenn von der DRV, dann siehe Antwort von 'Flieder'. Wobei manche Kliniken den Gutschein auch erst versenden, wenn Sie der Klinik mitgeteilt haben 'ja, ich will per Bahn anreisen, nicht mit eigenem PKW. zu 2. Wovon leben Sie denn jetzt? Offenbar haben Sie keinen Arbeitsplatz (mehr). Haben/hatten Sie Ihre Ansprüche auf Krankengeld/Arbeitslosengeld/Bürgergeld bei den zuständigen Stellen beantragt/prüfen lassen/sich informiert? Müssen Sie hier alles nicht beantworten, aber ggfs. sich mal darum kümmern. Denn ob überhaupt ein evtl. Rentenbeginn zu diskutieren wäre und was dann passiert, hängt eben auch maßgeblich von dem 'wie schätzt die Reha-Klinik Ihre Erwerbsfähigkeit ein' mit ab. Nutzen Sie dann in der Reha-Klinik den dort verfügbaren 'Sozialdienst', der Ihnen die später möglichen Optionen aufzeigt. Oder lesen Sie hier diverse Forenbeiträge, in denen es immer wieder auch aufgezeigt wird. Erst mal kümmern Sie sich um die Anreise zur Reha, dann um Ihr Wohlbefinden dort und alles andere erklärt Ihnen ansonsten auch der Sozialdienst. Alles Gute!
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