Hallo Annett,
zu 1.) Wie Ihnen die anderen ForumsteilnehmerInnen bereits mitgeteilt haben, erhalten Sie zusammen mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung den Reisekostengutschein. In der Regel müsste Ihnen der Reisekostengutschein spätestens zehn Werktage vor dem Aufnahmetermin vorliegen.
zu 2.) Anspruch auf Übergangsgeld durch die Rentenversicherung besteht - sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - nur für die Dauer der Teilnahme an der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. In der Zwischenzeit müssten Sie bei den zuständigen Stellen abklären, ob Sie ggfs. Anspruch auf Arbeitslosengeld/Bürgergeld/Krankengeld haben.
Bezüglich eines etwaigen Rentenbeginns - welcher von mehreren Faktoren abhängt:
- wie dem Verlauf der Rehabiliationsleistung und der Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit
- dann natürlich der Frage, ob sie überhaupt die erforderlichen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen
- und zum anderen auch noch von der Rentenart (Dauerrente oder zeitlich befristete Rente) ....kann hier im Rahmen dieses Forums keine abschließende Auskunft erteilt werden.