Hallo Silvia,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten mit Reisekostengutscheinen der Deutschen Bahn, die Handhabung und Verfahrensweise der Erstattung von Reisekosten kann insofern von Träger zu Träger variieren. Eine allgemeingültige Auskunft kann hier daher nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung